Bayern und Baden-Württemberg haben wegen Futterknappheit den Katastrophenfall im Sinne des europäischen Öko-Rechts ausgerufen. Auch in Sachsen spitzt sich die Futtersituation zu. Für ökologisch wirtschaftende Betriebe gelten besondere Bedingungen für den Futterzukauf. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau: Christoph Müller
Förderung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft wieder möglich
Über die Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023) können ab sofort wieder Anträge auf die Anlage, Wiederherstellung und Entwicklung von Strukturelementen wie Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Baumreihen sowie Teichen gestellt werden.