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EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen

© Europäische Union

Tradition, Herkunft und Qualität ihrer Lebensmittel sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher von entscheidender Bedeutung. Darum schützt die Europäische Union (EU) regionale Spezialitäten mit Tradition und Herkunft mit diesen drei Herkunfts- und Qualitätszeichen. Auch verschiedene sächsische Spezialitäten tragen diese besonderen Siegel.

Lebensmittel  die mit den EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen versehen werden, zeichnen sich durch einen engen Bezug zu ihrer Herkunftsregion und einer hohen Produktqualität aus. Sie garantieren Aspekte der regionalen Erzeugung, der traditionellen Verarbeitung und des regionalen Ursprungs. Gleichzeitig schützen sie ausgewählte Spezialitäten vor Nachahmung und irreführenden Angaben zu Herkunft, Ursprung oder Verarbeitung.

Das Schutzsystem für regionale Spezialitäten hat die EU in der Verordnung Nr. 1151/2012 geregelt. Im EU-Register eAmbrosia können EU-weit alle Produkte recherchiert werden, die ein EU-Herkunfts- oder Qualitätszeichen tragen.


Drei unterschiedliche Zeichen informieren über den geografischen Ursprung und den traditionellen Charakter in Herstellung, Verarbeitung und Zusammensetzung bestimmter Lebensmittel. Dabei wird zwischen den beiden Herkunftszeichen »geschützte Ursprungsbezeichnung« g.U. und »geschützte geografische Angabe« g.g.A. sowie dem Qualitätszeichen »garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S. unterschieden.

»geschützte Ursprungsbezeichnung« g.U.

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Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung erfolgt in einer definierten Herkunftsregion nach hinterlegter Produktspezifikation.

»geschützte geografische Angabe« g.g.A.

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Mindestens eine der Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung findet in einer definierten Region nach hinterlegter Produktspezifikation statt.

»garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S

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Die Spezialität wird nach traditioneller Herstellungsart oder mit traditioneller Zusammensetzung nach hinterlegter Spezifikation hergestellt.

Sächsische Produkte mit »geschützter Ursprungsbezeichnung« g.U.

Altenburger Ziegenkäse

Der Altenburger Ziegenkäse ist ein Weichkäse, der nach traditioneller Rezeptur aus Käsereimilch mit Kuhmilch und mindestens 15 % Ziegenmilch hergestellt wird.
 

Sächsische Produkte mit »geschützter geografische Angabe« g.g.A.

Dresdner Stollen

Der Dresdner Stollen, auch Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen genannt, ist ein süßes Weihnachtsgebäck aus Hefeteig mit ausgewählten Zutaten.

Lausitzer Leinöl

Das Lausitzer Leinöl ist ein aus Leinsamen frisch gepresstes, nussig schmeckendes, natürliches und reines Öl mit einem hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren.

Oberlausitzer Biokarpfen

Der Oberlausitzer Biokarpfen ist eine besondere Produktionsrichtung des Lausitzer Karpfens. Er ist ein Spiegelkarpfen, der nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung und des Gäa-Verbandes produziert und vermarktet wird.

Meißner Fummel

Die Meißner Fummel sind ein hohles Gebäck aus Mehl, Zucker, Salz und Fett in Form eines unregelmäßig runden Ballons.

Elbe-Saale Hopfen

Das Anbaugebiet des Elbe-Saale Hopfens ist das zweitgrößte in Deutschland und gleichzeitig das am weitesten im Norden gelegene. Die wertvollen Bitter- und Aromasorten des Elbe-Saale Hopfens verleihen dem Bier seinen typischen Geschmack.
 

Sächsische Produkte mit Qualitätszeichen »garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S. 

Heumilch

Als Heumilch wird die Milch von Kühen, Ziegen und Schafen bezeichnet, die ausschließlich mit Gras, Hülsenfrüchten, Getreide und Heu gefüttert werden. Sie erhalten kein vergorenes Futter aus Gras oder Getreide sowie gentechnisch verändertes Futtermittel.
 

Die Broschüre »Geschützte Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen aus Sachsen« informiert kompakt und anschaulich über die sächsischen Produkte mit EU-Herkunftszeichen.

Die Beantragung eines EU-Herkunfts- und Qualitätszeichens erfolgt nach den Vorgaben der VO (EU) Nr. 1151/2012:

  1. Für den Schutz eines g.U. oder g.g.A. Produktes stellen Vereinigungen von Erzeugern oder Verarbeitern beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) einen Antrag
  2. Für den Schutz eines g.t.S. Produktes legen die antragstellenden Vereinigungen einen Antrag bei der zuständigen Behörde BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) vor
  3. In beiden Fällen erfolgt eine Antragsprüfung durch den EU-Mitgliedsstaat
  4. Abschließend erfolgt eine Antragsprüfung durch die EU-Kommission und nach Bewilligung, die Eintragung der Spezialität in die Datenbank eAmbrosia

Die Einhaltung der hinterlegten Spezifikationen und die Kennzeichnung der eingetragenen Spezialitäten werden bei Hersteller- und Marktkontrollen überprüft.

Herstellerkontrollen erfolgen in Sachsen durch zugelassene private Kontrollstellen. Zuständige Behörde für die Zulassung von privaten Kontrollstellen ist das LfULG (Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie) Referat 92.

Derzeit sind folgende private Kontrollstellen für die Herstellerkontrolle zugelassen:

Lacon GmbH
Postfach 1909
77609 Offenburg

LKS – Landwirtschaftliche Kommunikations- und
Servicegesellschaft mbH
August-Bebel-Straße 6
09577 Niederwiesa

Marktkontrollen (Kontrollen in z.B. Lebensmittelgeschäften oder in Online-Shops) werden EU-weit für alle Produkte mit EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen durchgeführt und stellen sicher, dass die EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden. In Sachsen ist das LfULG die zuständige Behörde für Marktkontrollen und führt diese durch.

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