28.07.2022

Pflanzenschutz: Zuckerrüben – pilzliche Blattflecken; Winterraps – Saatgutschutz

Pflanzenschutz

Zuckerrüben – auf pilzliche Blattflecken kontrollieren

Die Rübenbestände leiden örtlich zunehmend unter der Trockenheit. Das Infektionsrisiko für Blattkrankheiten in den Zuckerrüben ist witterungsbedingt zumeist auf geringem Niveau. Die Bestände sollten aber fortlaufend kontrolliert werden. Ein Fungizideinsatz muss sich immer an der aktuellen Befallssituation orientieren und soll erst nach Überschreitung der bekannten Bekämpfungsrichtwerte erfolgen. Bis zum 15.8. liegt nun der Bekämpfungsrichtwert als Summe des Befalls durch Cercospora-Blattflecken, Echten Mehltau, Ramularia und Rost bei 15 % befallener Blätter.

 

Winterraps – Saatgutschutz 2022

Neben optimalen Aussaatbedingungen kann dem Raps mit einer Beizung ein guter Feldaufgang ermöglicht und Keimpflanzenverluste vermieden werden. Allerdings bleibt in Deutschland die Zulassungssituation dazu begrenzt. Dem Krankheits- und Schaderregerauftreten kann auch mit der entsprechenden Sortenwahl entgegengesteuert werden. So gibt es neben der Phomaresistenz auch resistente Sorten gegenüber der Kohlhernie und dem Wasserrübenvergilbungsvirus (TuYV) und Sorten mit einer verbesserten Schotenplatzfestigkeit. Als fungizide Beize steht für die kommende Rapsaussaat wieder DMM (Wirkstoff Dimethomorph) gegen falschen Mehltau zur Verfügung. Zusätzlich soll das Keimblattwachstum und damit die Jugendentwicklung gefördert werden. Diese Beize ist somit besonders für Spätsaaten geeignet. Beim Einsatz von DMM sind die bußgeldbewehrten Anwendungsbestimmungen NT677 und NT679 einzuhalten.

Als regulär in Deutschland zugelassene insektizide Beize steht Lumiposa (Wirkstoff Cyantraniliprole) gegen Kohlerdflöhe, Rapserdfloh, Rübsenblattwespe, Kleine und Große Kohlfliege zur Verfügung. Die Wirkung gegen die Kleine Kohlfliege ist gut, ist aber nur bei Frühsaaten und in Starkbefallsgebieten sinnvoll. Die Wirkung gegen den Rapserdfloh ist nicht zufriedenstellend. Hier bleibt nur die konsequente Überwachung mittels Gelbschalen im Bestand sowie ggf. eine Insektizidanwendung mit einem Pyrethroid oder Diamid (über Notfallzulassung). Für Lumiposa gelten viele bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (NH677, NH679, NH680, NH681, NH682, NH6831, NH684, NT699-1, NT714-3, NW470 und zum Anwenderschutz). Das Befallsrisiko durch die Kleine Kohlfliege kann in gefährdeten Gebieten auch durch vorbeugende Maßnahmen, wie der Vermeidung ausgesprochener Frühsaaten (größere und vitalere Pflanzen werden für die Eiablage bevorzugt), reduziert werden.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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