30.06.2022

Pflanzenschutz: Kartoffeln und Zuckerrüben

Pflanzenschutz

Hinweise zum Pflanzenschutz in Kartoffeln und Zuckerrüben

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die moderat warmen Temperaturen erhöhen das Infektionsrisiko für die Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln. Im Rahmen unseres Monitorings wurde bisher (Stand 26. KW) noch kein Krautfäulebefall festgestellt.

Die Spritzabstände sollten unter Berücksichtigung des aktuellen regionalen Infektionsdruckes sowie weiterer schlagspezifischer Bedingungen, wie z.B. Krautwachstum, Sortenanfälligkeit, örtliche Niederschlagsmenge, Fungizidart individuell für den Schlag angepasst werden. Nutzen Sie auch die entsprechenden Entscheidungshilfen (Phytophthora-Prognosemodell, Befallserhebungen) und Fachinformationen für Kartoffelanbauer unter www.isip.de.

Die Befallskontrollen sind weiterhin intensiv durchzuführen. Das trifft auch auf bereits behandelte Bestände zu. Achten Sie dabei neben Krautfäule auch auf andere Blattkrankheiten (z. B. Alternaria, Botrytis) und auf Schwarzbeinigkeit (Pectobacterien und/oder Dickeya spp.). Der Zusatz von Kupferpräparaten wie Funguran- / Cuprozin Progress bringt zusätzlich eine gute Wirkung gegen Erwinia-Infektionen.

Bei den Kontrollen ist gleichfalls auch auf tierische Schaderreger zu achten. Verbreitet ist ein starkes Auftreten der Kartoffelkäfer-Larven zu beobachten.

In Zuckerrüben sind die kontinuierlichen Befallskontrollen auf Blattkrankheiten fortzusetzen. Bei unbeständiger Witterung mit örtlichen Schauern wird auch der Befall und die Ausbreitung von Cercospora begünstigt. Nutzen Sie auch die entsprechenden Entscheidungshilfen (CERCBET) unter www.isip.de.

 

Hinweise zum Vorratsschutz

Im Hinblick der bereits begonnenen Erntesaison sind die Lagerräume und Fördertechnik, soweit noch nicht geschehen, auf den Befall mit Vorratsschädlingen zu kontrollieren und gründlich zu reinigen. Von eventuellen Restbeständen aus dem Vorjahr geht die größte Gefahr für das neue Erntegut aus. Da eine gemeinsame Einlagerung von altem und neuen Erntegut nicht ratsam ist, sollten Restbestände umgelagert und dabei auf Befall mit Vorratsschädlingen kontrolliert werden. Im Zuge der mechanischen Reinigung sollten Spalten, Schächte und Hohlräume abgedichtet werden, da sie potentiellen Schädlingen gute Unterschlupfmöglichkeiten bieten. Dies ist auch vor einer eventuellen chemischen Leerraumbehandlung erforderlich, die vor allem dann angezeigt ist, wenn in der vorangegangenen Lagerperiode Schädlingsbefall aufgetreten ist. Bei feuchten Erntebedingungen ist besonders auf die Besatzfreiheit des Erntegutes und dessen möglichst trockene Einlagerung zu achten. Nachkühlung und optimale Belüftung sind erforderlich, damit der Feuchtegehalt des Getreides von maximal 14% zeitnah erreicht wird.

 

Vorerntebehandlung mit Glyphosat-haltigen Herbiziden ist verboten

Mit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 wurde die Anwendung von Glyphosat-haltigen Herbiziden erheblich eingeschränkt. Nach § 3b ist eine Spätanwendung vor der Ernte mit Glyphosat für alle Flächen und Kulturen nicht mehr möglich. Es gibt keine Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung.

Weitere Informationen zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/rechtliche-regelungen-43717.html

Dr. Michael Kraatz, LfULG

zurück zum Seitenanfang