15.09.2022

Pflanzenschutz: Befallskontrollen von Schädlingen in Raps und Blattläusen in Getreide

Pflanzenschutz – Befallskontrollen zum Auftreten von Schädlingen in Raps und Blattläusen in Getreide kontinuierlich fortsetzen

Eine stark differenzierte Entwicklung der Rapsbestände ist auch in diesem Herbst zu verzeichnen. Die Befallskontrollen  zum Auftreten von Rapserdfloh, Rübsenblattwespe und Kohlmotte (Kohlschabe) sind weiterhin kontinuierlich durchzuführen.

Bisher war die Schädigung der Pflanzen durch den Lochfraß von Rapserdflöhen gering. Entscheidend für eine Bekämpfung bis zum BBCH 13 ist der Fraß an den Blättern. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei über 10 % Lochfraß am Blatt. Ab BBCH 14 ist die Anzahl der Käfer in der Gelbschale (>50 Käfer/Gelbschale in 3 Wochen) für eine Behandlung entscheidend. Sehr wichtig ist, auch aus Resistenzgründen, keine Routinebehandlungen durchzuführen.

Mit den verbreitet auftretenden Niederschlägen ist auch ein erhöhtes Schneckenaufkommen möglich. Zur Überwachung sollten Schneckenfolien oder Jutesäcke bevorzugt an feuchten Stellen des Schlages ausgelegt werden. Im Raps liegt der Bekämpfungsrichtwert bei einer Schnecke je Schneckenfolie und Tag und bei den sonstigen Ackerbaukulturen bei zwei Schnecken je Schneckenfolie und Tag. In Abhängigkeit von der aktuellen Befallsverteilung und des Gefährdungspotentials ist stets zu prüfen, ob ggf. Rand- bzw. Teilflächenbehandlungen ausreichend sind. Weitere Kontrollen sind in den auflaufenden Beständen insbesondere in den Randbereichen zu empfehlen. Schleimspuren auf dem Boden bzw. an den Pflanzen, abgefressene Keimblätter und angefressene Blattränder sind ein wichtiger Hinweis zum Auftreten.

Mit dem Auflauf der Getreideneusaaten sind auch regelmäßige Blattlauskontrollen notwendig. Zu beachten ist, dass die Blattläuse auch versteckt in den eingerollten Blättern sitzen können. Bei den Blattlauskontrollen sind die Blätter beidseitig und die Mitte des eingerollten Blattes zu betrachten. Der Insektizideinsatz muss immer auf Grundlage von schlagbezogenen Bestandeskontrollen erfolgen. Routinemäßige Behandlungen, zum Beispiel in Kombination mit Herbizidmaßnahmen, sind abzulehnen. Eine Behandlung ist nur nach Erreichen eines Bekämpfungsrichtwertes durchzuführen (Bekämpfungsrichtwert Blattläuse Virusvektoren: Normalsaaten – 20 % befallene Pflanzen, Frühsaaten – 10 % befallene Pflanzen).

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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