08.02.2024

Pflanzenschutz: Gelbschalen im Winterraps rechtzeitig aufstellen

Pflanzenschutz - Gelbschalen im Winterraps rechtzeitig aufstellen

Bei milden Temperaturen im zweistelligen Bereich werden die Stängelschädlinge in Kürze erwachen. Wo noch keine Gelbschalen (GS) aufgestellt sind, sollte dies nach den regionalen Bedingungen bei entsprechender Erwärmung erfolgen, um den Zuflug der ersten Stängelschädlinge nicht zu verpassen. Zu den relevanten Frühjahrsschädlingen zählen hierbei der Große Rapsstängelrüssler und der Gefleckte Kohltriebrüssler. Bei warmer Witterung sind die Kontrollen mindestens 2-mal wöchentlich notwendig. Es ist empfehlenswert mindestens 2 Gelbschalen/Schlag aufzustellen, da der Zuflug an jeder Schlagseite meist unterschiedlich ist. Bei der Aufstellung der Gelbschalen sollte die Hauptwindrichtung und die Nähe zu den Winterquartieren beachtet werden.

Da sich der Gefleckte Kohltriebrüssler und der Große Rapsstängelrüssler im Reifefraßverhalten und der anschließenden Eiablage unterscheiden, empfiehlt sich eine Bestimmung der Käfer. Im getrockneten Zustand lassen sich die Käfer besser unterscheiden. Der kleinere Gefleckte Kohltriebrüssler ist am sichersten durch den hellen Schuppenfleck auf den Flügeldecken und an seinen rostbraunen Füßen zu erkennen. Bevor die Weibchen ihre Eier vorwiegend in den Blattstielen ablegen, wird ein Reifungsfraß durchgeführt.

Der Große Rapsstängelrüssler ist dagegen etwas größer und dunkler, hat keinen Fleck und besitzt schwarze Füße. Sind in den Gelbschalen nur Gefleckte Kohltriebrüssler zu finden, kann auf Grund des Reifungsfraßes mit der Behandlung noch ca. 8 Tage gewartet werden. Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes vom Großen Rapsstängelrüssler sollte eine zeitnahe Bekämpfung bei Befahrbarkeit der Flächen erfolgen. Bekämpfungsrichtwerte:

Schädling

Termin/Stadium

Anzahl Käfer pro Gelbschale mit Abdeckung innerhalb von 3 Tagen

Großer Rapsstängelrüssler

ab Februar bis April

> 5 Käfer

Gefleckte Kohltriebrüssler

ab Februar bis April

> 15 Käfer

Für die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von Resistenzen darf der Einsatz von Insektiziden nur nach Erreichen eines Bekämpfungsrichtwertes (Tabelle) erfolgen. Der Bienenschutz muss bei allen Maßnahmen vorrangig sichergestellt werden.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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