Leistungsprüfung bei Schweinen in der Leistungsprüfstation Köllitsch

Dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie obliegt im Vollzug des Tierzuchtgesetzes und der Verordnung zur Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei Schweinen vom 16.5.1991 die Leistungsprüfung für Schweine auf Station.
In der Verordnung über die Leistungsprüfung und die Zuchtwertfeststellung bei Schweinen sind die Grundsätze für die Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung beim Schwein festgelegt.
Grundlage für die Durchführung der Zuchtwertprüfung sind die bundeseinheitlichen »Richtlinien für die Stationsprüfung auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit beim Schwein (Geschwister- und Nachkommenprüfung)«, die vom Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. - Ausschuss für Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung beim Schwein (ALZ) - herausgegeben werden. Zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der Richtlinien werden in den entsprechenden Abschnitten des Jahresberichtes erwähnt und besprochen.

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