Ausweisung gefährdeter Gebiete nach Sächsischer Düngerechtsverordnung

Online-Veranstaltungen am 11., 12. Januar und 11. Februar 2021: Umsetzung der novellierten Düngerechtsverordnung

In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21.06.2018 zur Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland wurde das Düngerecht mit der novellierten Düngeverordnung (DüV) vom 01.05.2020 verschärft. Ab 01.01.2021 gelten in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zusätzliche Anforderungen. Die Bundesregierung hat mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 03.11.2020 Vorgaben zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise erlassen. Die Grundlagen der Gebietsausweisung in Sachsen und die Anforderungen in diesen Gebieten werden vorgestellt. Ein besonderer Focus wird auf geeignete Handlungsoptionen in der landwirtschaftlichen Praxis gelegt.

Vorträge zu den Online-Veranstaltungen

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