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Pflanzenschutzsachkunde

Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten,
  • andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,

den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. ein Studium oder eine bestandene Sachkundeprüfung reichen seit dem 27.11.2015 allein nicht mehr aus.

In jedem Fall muss eine Sachkundenachweiskarte beantragt werden.

Sachkunde erlangen

Traktor mit laufender Spritze

© LfULG

Sachkundenachweiskarte beantragen

Ausweisdokument Sachkundenachweis Pflanzenschutz

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Fortbildung

Besucher/-innen und Dozent an einem Versuchsfeld

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Informationen für Anbieter von Fortbildungen

Ausliegende Broschüren

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Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz

Blühender Löwenzahn

© LfULG

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