Sachkunde erlangen
Der Nachweis der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch Ablegen einer Prüfung (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz) nachgewiesen werden, wenn keine entsprechenden Qualifikationen wie z.B. bestimmte Berufsabschlüsse vorliegen.
Sachkundelehrgänge für die Anwendung/Abgabe von PSM bieten die Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) sowie die Informations- und Servicestellen (ISS) des LfULG an. Für diese mehrtägigen Lehrgänge wird ein Entgelt von 65,00 € pro Tag und Teilnehmer erhoben.
Hinweis!
Bitte geben Sie auch Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer in Ihrer Anmeldung an, damit wir Sie über coronabedingt notwendige Terminänderungen kurzfristig informieren können und füllen Sie bitte im Anschluss gleich noch das Formular zur Prüfungsanmeldung aus!
- Anerkannte Berufsabschlüsse (*.pdf, 25,04 KB) Anerkannte Berufsabschlüsse für die Sachkunde im Pflanzenschutz
- Termine und Anmeldung Vorbereitungslehrgänge Pflanzenschutzsachkunde (*.pdf, 0,21 MB) (Stand: 17.01.2023)
Prüfungen
Prüfungen zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde werden in Sachsen von den FBZ und ISS des LfULG durchgeführt.
Für die Teilnahme an der Prüfung zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde ist eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung bei dem entsprechendem FBZ oder der ISS erforderlich (per Post oder Fax). Die Anmeldung muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im LfULG eingehen.
- Prüfungstermine und Anmeldung Pflanzenschutzsachkunde (*.pdf, 0,13 MB) (Stand: 17.01.2023)