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Sachkunde erlangen

Der Nachweis der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch Ablegen einer Prüfung (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz) nachgewiesen werden, wenn keine entsprechenden Qualifikationen wie z.B. bestimmte Berufsabschlüsse vorliegen.

Vorbereitungslehrgänge

Sachkundelehrgänge für die Anwendung/Abgabe von PSM bieten die Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) sowie die Informations- und Servicestellen (ISS) des LfULG an. Für diese mehrtägigen Lehrgänge wird ein Entgelt von 65,00 € pro Tag und Teilnehmer erhoben.

Hinweis!
Bitte füllen Sie im Anschluss gleich noch die Prüfungsanmeldung aus!

Prüfungen

Prüfungen zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde werden in Sachsen von den FBZ und ISS des LfULG durchgeführt.

Für die Teilnahme an der Prüfung zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde ist eine rechtzeitige Anmeldung bei dem entsprechendem FBZ oder der ISS erforderlich. Die Anmeldung muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im LfULG eingehen.

Literaturempfehlungen

Wir empfehlen folgende Literatur:

  • Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
    Sachkundenachweis Pflanzenschutz, Prüfungsfragen mit Antworten; Wilhelm Klein, Helmut Tischner, Jakob Maier, Werner Grabler; 19. aktualisierte Auflage; 2023; Stuttgart (Hohenheim); Verlag Eugen Ulmer; ISBN 978-3818620462
  • Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
    »Sachkundenachweis – Lernprogramm« Bezug über den Industrieverband Agrar e.V., Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt/Main, Lernprogramm Sachkundenachweis | Industrieverband Agrar (iva.de)

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