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Fortbildung

Eine Verkäuferin berät eine Kundin zum Pflanzenschutz. © LfULG

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Erhaltung Ihrer Pflanzenschutzsachkunde. Unter anderem werden in den nachfolgenden Tabellen die offiziell anerkannten Fortbildungstermine bekanntgegeben. 

In dieser Übersicht finden Sie durch den Freistaat Sachsen anerkannte Veranstaltungen für die Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz nach §9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz. Weitere Angebote folgen.

Es gibt weitere anerkannte Veranstaltungen, die jedoch auf Wunsch der Bildungsträger nicht veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich meistens um geschlossene und einzeln eingeladene Teilnehmergruppen.

Die Kategorie Zielgruppe dient Ihnen zur besseren Orientierung. Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht können Sie jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung unabhängig von der Zielgruppe besuchen.

 

Termine Veranstaltungsort Veranstalter Zielgruppe Kontakt 

21.10.2024

28.10.2024

04.11.2024

15.11.2024

29.11.2024

09.12.2024

Online-Meeting, anerkannt durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Aus- und Weiterbildung Pflanzenschutz 

Volker Otte

 

Anwender

Volker Otte

Tel.: 0152 / 31 88 71 22

E-Mail: sachkunde.pflanzenschutz@gmx.de
Internet: www.sachkunde-pflanzenschutz.com

18.10.2024

15.11.2024

06.12.2024

 

25.10.2024

27.11.2024

13.12.2024

 

18.11.2024

09113 Chemnitz

09113 Chemnitz

09113 Chemnitz

 

01187 Dresden

01187 Dresden

01187 Dresden

 

04103 Leipzig

KOMPASS

Kompetenzen passgenau vermitteln gGmbH

 

Anwender; Verkäufer/ Abgeber

Sandra Dietze

Tel.: 0351 / 47933110

Fax: 0351 / 47933111

E-Mail: dresden@kompass24.net

Internet: www.kompass24.net

02.09.2024

05.12.2024

09599 Freiberg

09599 Freiberg

Umweltservices GmbH Freiberg

 

Anwender

Ute Hoppe

Tel.: 03731 / 1611010

E-Mail: buero@umweltservice-freiberg.de

29.10.2024 02708 Löbau OT Rosenhain

Bauernverband Oberlausitz e. V.

 

Anwender

Annegret Wendler

Tel.: 03585 / 833237

E-Mail: info@bauernverband-ol.de

14.11.2024

 

19.11.2024

 

21.11.2024

04769 Naundorf 

 

01920 Rauschwitz

 

04749 Ostrau

Beratung und Vertrieb im Agrarbereich

 

Anwender

Andreas Wilhelm

Tel.: 0171 / 2607344

E-Mail: wilhelm-andreas@t-online.de

 

         

Bearbeiter:                             Konstantin Schanze                                                                            

Postanschrift:                          LfULG, Postfach 54 01 37, 01311 Dresden

Abteilung/Referat:                  Abt. 9, Referat 91

E-Mail:                                    Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung.lfulg@smekul.sachsen.de

Telefon:                                  0351 / 8928 – 3413

Fax:                                        0351 / 8928 – 3499

Bei den folgenden Angeboten handelt es sich im Online-Lernprogramme. Nach einer Registrierung und Buchung können die Schulungen innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Es ist daher möglich, die Fortbildungen zu unterbrechen und nach Belieben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. 

 

Landakademie Berlin
Zum Angebot: Landakademie Berlin: Home | Landakademie

DEULA Nienburg GmbH
Zum Angebot: www.deula-nienburg.de

Sachkunde aktiv halten

Nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 sind sachkundige Personen (Inhaber der Sachkundekarte), die Pflanzenschutzmittel gewerblich anwenden, zur Anwendung beraten oder in Verkehr bringen, verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Hiervon befreit sind nicht berufliche Anwender, die für sie zugelassene Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten einsetzen.

Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes steht auf der Rückseite der Sachkundenachweiskarte. Die Fortbildungspflicht setzt sich ab diesem Datum in 3-Jahres-Schritten fort.

Für die meisten Sachkundigen endet der laufende Fortbildungszeitraum mit Ablauf des Jahres 2024.
Auch wenn Sie vor Ablauf des Zeitraumes an einer Fortbildung teilnehmen, verkürzt sich ihr laufender und nachfolgender Zeitraum nicht.

Die zu besuchende Fortbildung muss amtlich anerkannt sein. Die Teilnehmer erhalten vom Anbieter der anerkannten Veranstaltung ihre Teilnahmezertifikate. Diese sind bei Pflanzenschutzkontrollen neben der Karte mit vorzulegen.

Rechtsgrundlagen:

  • Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Oktober 2009
  • Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06. Februar 2012, § 9
  • Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013, §§ 7 u. 8

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91: Berufliche Bildung

Robby Oehme

Telefon: 0351 89283415

Telefax: 0351 89283499

E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung.lfulg@smekul.sachsen.de

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Referat 91: Berufliche Bildung

Konstantin Schanze

Telefon: 0351 89283413

Telefax: 0351 89283499

E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung.lfulg@smekul.sachsen.de

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