14.03.2024

Pflanzenschutz: Raps

Das LfULG rät

Pflanzenschutz  

Auf Grund des zeitigen Vegetationsbeginns und der milden Temperaturen ist der Raps vielerorts in die Streckungsphase (BBCH 30) übergegangen und befindet sich teilweise in der Entwicklung der Blütenanlagen (BBCH 51).

Für viele Betriebe steht die Einsatzentscheidung für wachstumsregulatorisch wirkende Fungizide an. Eine Wachstumsregulierung ist bei standfesteren Sorten weniger gefordert und die Ökonomie oft in Frage gestellt. Da sich die Standfestigkeit der Rapssorten in den letzten Jahren wesentlich verbesserte, verliert die Wachstumsregulierung im Frühjahr zunehmend an Bedeutung. Einsparungen von Pflanzenschutzmaßnahmen im Winterraps sind bei der Frühjahrsanwendung von Wachstumsreglern am ehesten möglich.

Der Einsatz wachstumsregulatorischer Fungizide sollte daher vorrangig auf Bestände mit erhöhter Lagergefahr beschränkt bleiben. Für eine gute Wirkung dieser Maßnahme sollten zum Einsatztermin ab 30 cm Wuchshöhe Tagestemperaturen über 10 °C, keine Nachtfröste und ausreichend Blattmasse zur Aufnahme des Mittels vorhanden sein. Ansonsten kann es auch zu negativen Effekten kommen.

Bei milden Wintern überdauert Phoma an den Blättern und kann sich besonders bei feuchter Frühjahrswitterung weiterentwickeln. Nur wo Phoma-Blattbefall augenfällig wurde, sollten Mittel und Aufwandmenge auch auf fungizide Leistung ausgelegt werden. Bisher war der Befall mit Phoma lingam In den Überwachungsschlägen gering.

Bei der Kombination mit Insektiziden ist auf die Bienenschutzauflage der Tankmischung zu achten.

Regelmäßige Kontrollen der Gelbschalen und Pflanzenkontrollen zum Schädlingszuflug sind weiterhin wichtig. Sind erste Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen vertreten, sagt dies noch nichts über das Auftreten im Bestand aus. Für eine Bekämpfungsentscheidung des Schädlings ist der Käferbesatz auf den Pflanzen im Knospenstadium von Bedeutung und muss zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes ausgezählt werden. Am besten ermittelt man den RGK-Besatz je Pflanze, indem man die Pflanzen in ein Gefäß (z. B. Gelbschale) abschüttelt. Die Bonitur sollte im Bestand – außerhalb des Vorgewendes – durchgeführt werden. Sind im Durchschnitt >10 Rapsglanzkäfer/Pflanze in einem normal entwickelten Bestand vorhanden, ist im Knospenstadium, wo die Käfer schädigen, eine Bekämpfung angeraten.

Grundsätzlich soll der Insektizideinsatz nur nach Bekämpfungsrichtwertüberschreitung und nicht prophylaktisch erfolgen.

Befallskontrollen auf Feldmäuse sollten weiterhin nicht vernachlässigt werden.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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