Entwicklung des nachhaltig verfügbares Einkommens
Beschreibung des Indikators
Der Indikator zeigt das Einkommen aller sächsischen Landwirtschaftsbetriebe.
Abgeleitet vom Gewinn bzw. Jahresüberschuss zeigt das Einkommen den tatsächlichen Unternehmenserfolg ohne neutrale (zeitraumfremde, nicht unbedingt wiederkehrende) Aufwendungen und Erträge im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzüglich dem Personalaufwand. Um Betriebe mit verschiedener Größe vergleichen zu können, wird der Wert auf betriebliche Arbeitskräfte bezogen. Die erforderlichen Daten werden aus den Buchführungsergebnissen der Landwirtschaft ermittelt.
Grafik: Entwicklung des nachhaltig verfügbaren Einkommens (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)
Aussage des Indikators
Je höher das nachhaltig verfügbare Einkommen (Ordentliches Ergebnis zzgl. Personalaufwand je Arbeitskraft) ist, desto wirtschaftlicher ist das Unternehmen. Aus dem erwirtschafteten Betrag müssen die Produktionsfaktoren Arbeit, eigener Boden und eigenes Kapital entlohnt werden. Bezüglich des Faktors Arbeit zeigt der Indikator, welche Entlohnungsmöglichkeiten für alle Arbeitskräfte, also auch für den bis dahin nicht entlohnten Unternehmer in einem Einzelunternehmen oder für Geschäftsführer in einer juristischen Person, bestehen. Weiterhin müssen der eigene Boden in Form einer fiktiven Pacht entlohnt und das Eigenkapital verzinst werden.
Bewertung für Sachsen
Das wirtschaftliche Ergebnis (Ordentliches Ergebnis zzgl. Personalaufwand je Arbeitskraft) der sächsischen Landwirte ist seit Beginn der statistischen Erfassung deutlich gestiegen. Trotzdem entsprechen die Bruttolöhne in der Land- und Forstwirtschaft über die gesamte Zeit hinweg nur rund 2/3 des durchschnittlichen sächsischen Bruttolohns. Außerdem wird deutlich, dass die Wirtschaftlichkeit unter anderem stark von Witterungsbedingungen abhängt (Hochwasser 2002 und Dürre 2003) und sich die Entwicklung der Weltmarktpreise direkt auswirkt (Ergebnisänderungen zwischen 2006/07 und 2009/10, niedrige Erzeugerpreise 2013/14 bis 2015/16).