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Anwenderschutz

Person mit Schutzbrille und Kittel © LfULG

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen und Auflagen fest. Seit Mai 2018 gibt es Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz.

Früher hatte das BVL den Schutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) mit Kennzeichnungsauflagen geregelt. Die neuen Regelungen werden schrittweise eingeführt, in der Regel wenn ein Mittel neu oder wieder zugelassen wird.

 

Sowohl Kennzeichnungsauflagen als auch Anwendungsbestimmungen müssen eingehalten werden. Anwendungsbestimmungen haben aber einen anderen rechtlichen Status. Wer eine Anwendungsbestimmung missachtet, handelt ordnungswidrig. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Regelungen sind nicht für alle Pflanzenschutzmittel gleich. Das BVL legt sie individuell für jedes Mittel fest. Detaillierte Informationen gibt es unter anderem

  • in der Online-Datenbank des BVL (Link s.u.)
  • in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels
  • im Pflanzenschutz-Warndienst
  • in Veröffentlichungen der Pflanzenschutzmittel- Hersteller.

Ein Handzettel des Pflanzenschutzdienstes Sachsen soll einen Überblick für Praxis und Beratung geben.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-7300

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de/

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