27.03.2023

Onlineveranstaltung: Spezifikationen im Bio-Markt

© Clara Göckeritz, LfULG

Am 22.03.2023 informierte das Öko-Kompetenzzentrum zum Thema Spezifikationen in der Vermarktung. Ziel war es, dass die Anbieter von landwirtschaftlichen Produkten mit diesem Begriff und den dahinter stehenden Anforderungen umgehen können. Das Thema wurde gewählt, da gerade im Bio-Markt der Landwirtschaftsbetrieb eine hohe Wertschöpfung erzielen möchte.

Das Wort Spezifikation taucht immer dann auf, wenn es zur Abstimmung der Abnahmebedingungen zwischen Landwirtschaftsbetrieb und Abnehmenden kommt. Vor Lieferung bzw. Vertragsabschluss müssen die Abnahmebedingungen geklärt werden. Dies erfolgt meist mit einem Papier, auf dem die Kriterien stehen, der Spezifikation. Sie sind kein Gesetz, aber eine Abstimmung von Qualitäten. Und: Für Anbieter von Bio-Ware spielen hierbei noch die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung und deren Vorgaben zur Kennzeichnung eine zusätzliche Rolle.

Am Beispiel von Körnerleguminosen wurden die unten stehenden Fragen beleuchtet, denn neuerdings werden Körnererbsen, Ackerbohnen, Linsen und Süßlupinen vermehrt als Lebensmittel nachgefragt.

Im Einzelnen gab es Informationen zu:

  • Wie sehen Spezifikationen aus, Beispiel Leguminosen, Kräuter?
  • Was verbirgt sich hinter den einzelnen Kriterien einer Spezifikation?
  • Wie prüfe ich selbst? Was gebe ich zum Prüfen weg?
  • Grenzwerte – wie verstehe ich sie?
  • Bio-Kriterien wie Kontaminanten und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder GVO
  • Was heißt Glutenfreiheit?
  • Besatz und Giftunkräuter, Stichwort Pyrrolizidinalkaloide (PA)
  • Meine Ware erfüllt die Kriterien und Grenzwerte nicht – Tipps zum Verhandeln
  • Reklamation – und nun?

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