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Pferdehaltung

Jungpferde genießen im Herdenverband den Sommer auf den Koppeln des sächsischen Hauptgestütes Graditz. © M. Karwath

Sachsens Pferdehaltung ist überwiegend kleinteilig strukturiert und durch private Einzelhaltungen dominiert. Nur noch ein Drittel der Pferde sind in Landwirtschaftsbetrieben untergebracht, die in Einheiten mit nur kleinen Beständen (max. zehn Pferde) betrieben werden. Bezogen auf den Gesamtpferdebestand in Sachsen ermitteln sich über 8 Pferde auf 1.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommen in Sachsen rund drei Pferde auf einen Pferdehalter.

Pferdehaltung und Pferdebestand in Sachsen (Stand: 2020)
LfULG, Quelle: TSK

  Sachsen
Pferdebestand (inkl. Ponys und Kleinpferde) 34.466
Pferdehalter 12.659
Pferde pro Pferdehalter 2,7
Pferde pro Quadratkilometer 1,87
Pferde pro 1.000 Einwohner 8,45

Über die Hälfte der Pferde und Ponys in Sachsen wird in Kleinstbeständen von bis zu 4 Tieren gehalten. Etwa ein Viertel der Pferde steht in Beständen von 10 oder mehr Pferden.

Über die Hälfte der Pferde und Ponys in Sachsen wir in Kleinstbeständen von bis zu 4 Tieren gehalten. Etwa ein Viertel der Pferde steht in Beständen von 10 oder mehr Pferden. (Quelle: TSK 2020) © LfULG, Quelle: TSK

Düngeverordnung und Mistlagerung

Seit dem 1. Januar 2020 sieht die Düngeverordnung (DüV) für Pferdehalter vor, dass die sichere Lagerung von Festmist, der innerhalb von zwei Monaten anfällt, sichergestellt werden muss. Hinsichtlich eines wirtschaftlich sinnvollen und rechtlich zulässigen Zeitpunktes der Ausbringung zu Düngezwecken ist es empfehlenswert, Lagerkapazitäten für 6 Monate zu schaffen.  

Die notwendige Lagerfläche errechnet sich folgendermaßen:
Fläche = Frischmistmenge in m³ je Tier x 2 Monate / Dichte / Stapelhöhe

Für Reit- und Zuchtpferde (>3 Jahre), die konventionell in Strohboxen gehalten werden (1,6 m³ Frischmist je Monat und Tier) ist bei einer Stapelhöhe von 2 m für zwei Monate eine Fläche von ca. 3,2 m² je Tier anzusetzen. Bei Festmist (Stroheinstreu) kann eine Dichte von 0,5 m³/t angenommen werden. Die anfallende Frischmistmenge je Tier kann durch Haltungsverfahren und Weidegang von den ausgegebenen Richtwerten abweichen.

Sollte der Betriebsinhaber nicht über die erforderlichen Lagerkapazitäten verfügen, ist eine vertraglich gesicherte Abnahme und ordnungsgemäße Lagerung oder Verwertung durch Dritte eine Alternative.

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