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Düngeverordnung/Düngegesetz

Düngeverordnung

Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) regelt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis auf dem Gebiet der Düngung bundeseinheitlich. Die DüV dient u. a. zur notwendigen Umsetzung düngungsrelevanter Inhalte der EG-Nitratrichtlinie in nationales Recht.

Ab dem 29.11.2022 sind auf Grundlage der Sächsischen Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) mit Nitrat belastete Gebiete von Grundwasserkörpern neu ausgewiesen worden. Dort galten ab 30. November 2022 zusätzliche, weitergehende Anforderungen.

Mit Beschlussfassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026 auf einen Normenkontrollantrag von drei Antragstellern gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) erklärte das SächsOVG die §§ 1 und 2 sowie die Anlage der SächsDüReVO vom 15. November 2022 für unwirksam.

Grundlage dieses Beschlusses ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Oktober 2025 zur fehlenden Bestimmtheit der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Gebietsausweisung in der Düngeverordnung (§ 13a Absatz 1 DüV), dem sich das SächsOVG vollumfänglich angeschlossen hat. In Erwartung dieser Rechtsprechung wurde bereits mit SMUL-Erlass vom 13. November 2025 in Sachsen der Vollzug der besonderen Bestimmungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rote Gebiete) vorläufig ausgesetzt.

Durch den Beschluss des SächsOVG tritt eine Teilnichtigkeit der Sächsischen Düngerechtsverordnung ein. Die Unwirksamkeit betrifft die Gebietsausweisung (§ 1 SächsDüReVO), die zusätzlichen landesrechtlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (§ 2 SächsDüReVO) sowie die Auflistung der betroffenen Feldblöcke (Anlage der SächsDüReVO). Die Rechtskraft des Beschlusses trifft mit Ablauf des 10.07.2026 ein, sofern keine der Parteien Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.

Umsetzung der Düngeverordnung und Sächsische Düngerechtsverordnung

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 72: Pflanzenbau

Dr. Michael Grunert

Telefon: +49 35242 631-7201

Telefax: +49 35242 631-7299

E-Mail: Michael.Grunert@lfulg.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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