Düngeverordnung/Düngegesetz
Düngeverordnung
Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) regelt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis auf dem Gebiet der Düngung bundeseinheitlich. Die DüV dient u. a. zur notwendigen Umsetzung düngungsrelevanter Inhalte der EG-Nitratrichtlinie in nationales Recht.
Ab dem 01.01.2021 sind auf Grundlage der neuen Sächsischen Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) mit Nitrat belastete Gebiete von Grundwasserkörpern neu ausgewiesen. Dort gelten ab 01. Januar 2021 zusätzliche, weitergehende Anforderungen.
- Düngeverordnung Stand: 01.05.2020
- Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) gültig ab 01.01.2021 (*.pdf, 0,74 MB) Stand: 31.12.2020
- Recherchemöglichkeit zu Flächen, die im nitratbelasteten Gebiet liegen auf dieser Homepage erhalten Sie Informationen zu den in mit Nitrat belasteten Gebieten liegenden Feldblöcken
- Düngegesetz Stand: 19.06.2020