25.11.2022

Onlineveranstaltung: Rechtliche Grundlagen und Kontrolle

© Burkhard Lehmann, LfULG

Im September 2022 fanden bereits drei Infotage zur Umstellung auf Ökolandbau statt, auf denen drei unterschiedliche sächsische Betriebe von ihren Erfahrungen während der Umstellungszeit berichteten und der Frage nach einer erfolgreichen Umstellung auf den Grund gingen. Im Anschluss daran veranstaltete das Öko-Kompetenzzentrum am 10. November 2022 eine Online-Veranstaltung, die daran anknüpfte. Diese sollte den Teilnehmenden einen Überblick über rechtliche Grundlagen, die EU-Öko-Verordnung und das Kontrollsystem geben und außerdem eine gute Grundlage für die Vorbereitung auf die Öko-Kontrolle inklusive der Erstellung eines Vorsorgekonzeptes bieten.

 

 

Die Online-Veranstaltung richtete sich insbesondere an umstellungsinteressierte Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, aber auch an Umstellungs- sowie bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe. Knapp dreißig Teilnehmende folgten der Einladung des Öko-Kompetenzzentrums und ließen ihren Tag online ausklingen. Nach der Begrüßung und einer kleinen Vorstellungsrunde, übernahm Franzine Müller (KPZ ÖL) die Moderation der Veranstaltung und leitete diese mit einer kurzen Präsentation von Schwerpunkten und Neuigkeiten aus dem Öko-Kompetenzzentrum ein. Die technische Unterstützung übernahm Rafael Bruns (KPZ ÖL). 

Die Veranstaltung gliederte sich inhaltlich in zwei Themenkomplexe, welche durch zwei Experten aufbereitet und vorgestellt wurden: Herrn Stefan Werner (LfULG, Kontrolldienst Markt und Ökologischer Landbau) und Herrn Aaron Fürmetz (Öko-Kontrollstelle ABCERT AG). Nach jedem Themenkomplex bestand für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen und gemeinsam zu diskutieren.

Vorträge

Öko-Kontrollsystem: Rechtliche Grundlagen, Anmeldung, Umstellung

Fragen und Antworten

  • Ein Betrieb aus Dresden produziert Algen und möchte sich bio-zertifizieren lassen. Was sind die Regeln hierzu?

Die Algenproduktion ist in der EU-Öko-Verordnung 2018/848 geregelt, dies betrifft die Rahmenrichtlinien. Vorerst muss genau geklärt werden, was der Betrieb genau herstellen möchte. Algen sind spezielle Produkte und daher nicht bis zum Ende durchgeregelt, aber in der Verordnung abgedeckt. Eine Listung muss nicht erfolgen. Es muss geklärt werden, was die genaue Anforderung ist. 

Wichtige Links

Kontrollablauf, Kontrollvorbereitung und Erstellung eines Vorsorgekonzeptes

Fragen und Antworten 

  • Kontrollpflichtige Lieferanten: Muss ein Humus-Wirtschaftsbetrieb, der den Öko-Bauern beliefert auch kontrolliert sein bzw. ein Öko-Zertifikat haben?

Kompost ist nicht durch die EU-Öko-Verordnung abgedeckt. Es gibt nur öko-zugelassenen Kompost. Hier gibt es keine Zertifizierung. Viele Kontrollstellen bieten eine privatrechtliche Überprüfung an, bei der Kompostherstellung, daher stellen sie eine Konformitätsbescheinigung aus. Dies gilt auch für Substrat und Erdehersteller, damit sie den Abnehmern die Bescheinigung vorlegen können. Die Gütegemeinschaft Kompost stellt Zertifikate für Kompostchargen aus, die Öko-Zulässigkeit wird geprüft, außerdem Schwermetall und ob die Charge nach Öko-Richtlinien zulässig ist.

  • Kennzeichnung: Wo finde ich die genauen Größenangaben zu EU/Nicht-EU-Ursprung? 

Für das EU-Bio-Logo gibt es fest geregelte Vorschriften zur Größe. Für die Schrift der EU-Bio-Bezeichnung gibt es keine Mindestgröße, diese muss gut lesbar sein. 

https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de

  • Wie kontrollieren Sie die Vorgaben bei der Beweidung von Öko-Flächen mit konventionellen Tieren?

Das ist seit diesem Jahr ein extrem schwieriges Thema. In der neuen Verordnung gibt es die Formulierung, dass nur konventionelle Tiere auf ökologische Flächen dürfen, die in extensiven Betrieben aufgewachsen sind. Da es keine weitereführende Definierung über die Wörter extensiv und aufgewachsen gibt, ist die Vorgabe erst mal ausgesetzt. Wie es ab 01.01.2023 weiter geht ist angefragt, aber es gibt noch keine Rückmeldung.

  • Bei einer Bio-Kontrolle von einem Gartenbaubetrieb, der konventionell und ökologisch wirtschaftet: Ab wann sind die Flächen voneinander getrennt? Gibt es einen Mindestabstand?

Generell gibt es keine Mindestabstände. Bio Unternehmen müssen sich mit dem Vorsorgekonzept überlegen, wie Kontaminationen vermieden werden. Wenn wir über Gemüsebau mit kleinen Strukturen sprechen, ist es oft nicht möglich Mindestabstände einzuhalten, weshalb keine definiert sind. 

  • Wie verhält es sich mit Hochbeeten, die Bio sind, aber auf Flächen stehen, die nicht Bio sind?

Die Fläche beim Pflanzenanbau darf nicht abgeschlossen sein, nur mit dem Anschluss an natürlichen Boden ist eine Bio-Zertifizierung möglich. Die Fläche im Hochbeet muss offen sein und daher muss die Fläche unter dem Hochbeet fertig umgestellt sein.

  • Thema Schlachtung: Müssen Schlachter bio-zertifiziert sein oder ist eine Schlachtung bei einem konventionellen Schlachter möglich? 

Wenn der Betrieb den Schlachter beauftragt, ist der Schlachter ein Subunternehmer. Da gibt es zwei Varianten: Der Subunternehmer ist selber bio-zertifiziert oder es ist bei einfachen Vorgängen möglich, einen Subunternehmer zu beauftragen, der nicht bio-zerifiziert ist. Über einen Vertrag wird beispielsweise geregelt, wie die Trennung erfolgt, sodass es nicht zur Kontamination kommt. Dann wird der Subunternehmer bei der Bio-Kontrolle des Unternehmens mit kontrolliert. Das wird in der Kontrolle mit eingebunden. Das geht nur, wenn der Auftraggeber zu jeder Zeit des Verfahrens Herr der Lage ist. Der Auftraggeber muss Gewürze etc. mitliefern, da die Kontrollstellen nicht die Möglichkeit haben die Bücher des Subunternehmers zu prüfen.

 

Wichtige Links

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