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Holzverpackung

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(© LfULG)

Viele Waren werden im Handel mit Holzverpackungsmaterial verbracht.

Mit Holz beladener LKW
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(© LfULG)

Der Internationale Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 regelt die Behandlung und Markierung von Holz.

Aufgestapelte Holzpaletten
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(© LfULG)

Behandeltes Holz wird mit einer Markierung versehen.

IPPC Markierung
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(© LfULG)

Die Hitzebehandlung ist die am häufigsten verwendete Methode der Holzbehandlung.

Hitzebehandlungskammer

Die Bedeutung von Verpackungsholz

LKW mit Verpackungsholz © LfULG

Viele Waren werden im Handel mit Verpackungsholz verbracht. Mit diesem Holz können aber nicht nur Waren sicher transportiert werden, sondern es dient auch als Transportmittel für Schädlinge. 

Aus diesem Grund darf, nur Verpackungsholz verwendet werden, welches einer Behandlung unterzogen wurde, die es Schadorganismen nahezu unmöglich macht, sich in Gebieten anzusiedeln, in denen sie nicht heimisch sind.

Ein internationaler Standard

Holzpaletten aufgestapelt © LfULG

Um die Risiken einer Verschleppung zu minimieren, wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der Internationale Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 (ISPM Nr. 15) erlassen. 

Dieser regelt die Behandlung von Holz mittels einer Hitzebehandlung, Begasung mit Methylbromid oder einer dielektrischen Erwärmung (Mikrowelle). Anschließend wird eine Markierung aufgebracht, die die Durchführung der Behandlung dokumentiert. 

Markierung

IPPC Markierung auf Holz © LfULG

Betriebe, die Verpackungsholz behandeln, herstellen oder reparieren müssen in ein amtliches Register aufgenommen werden. 

Erst dann dürfen sie behandeltes Holz mit einer Markierung versehen. Im Falle eines Schaderregerbefalls oder anderen Unstimmigkeiten, kann somit Rückschluss auf den Hersteller gezogen werden. 

Hitzebehandlung

Hitzebehandlungskammer mit Holz © LfULG

Laut Leitlinie zählt Verpackungsmaterial aus Rohholz mit einer Mindestdicke über 6mm zu Verpackungsholz. Darunter zählen Paletten, Stauholz, Kisten oder Kanthölzer. Holzverpackungen die bereits während ihrer Verarbeitung mit Leim, Hitze oder Druck behandelt wurden (z. B. Furnier, Pressholz, Sperrholz) können als ausreichend behandelt betrachtet werden. Sie stellen keine Gefahr für die Einschleppung von Schaderregern dar. 

 Die Hitzebehandlung ist die am häugisten angewendete Methode der Holzbehandlung. Hier muss das Holz nach einem speziellen Behandlungsplan erhitzt werden, sodass für mindestens 30 Minuten im Kern 56 °C erreicht werden. 

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