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Export

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(© LfULG)

Der Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen eröffnet Handelbetrieben neue Absatzmöglichkeiten.

Startendes Flugzeug
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(© LfULG)

Die größten Anteil an sächsischen Exportgütern hat Holz. Des Weiteren werden Pflanzen, Saatgut, Vorratsprodukte oder Obst und Gemüse exportiert.

Die häufigsten Exportgüter in einem Kreisdiagramm dargestellt
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Leimtafeln dienen der Schaderregerüberwachung.

Visuelle Kontrolle einer Leimfalle
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Pflanzengesundheitszeugnisse sind Dokumente, die amtlich beglaubigt werden müssen.

Pflanzengesundheitszeugnisse werden gestempelt und unterschrieben

Der internationale Handel mit Pflanzen und pflanzlichen Waren

Startendes Flugzeug © LfULG

Der Export von Pflanzen und pflanzlichen Waren (z.B. Früchten, Samen & Holz), eröffnet Produktions- und Handelbetrieben neue Absatzmöglichkeiten. Neben der Verbringung innerhalb der EU, bei welcher das Pflanzenpasssystem greift, werden pflanzliche Erzeugnisse auch in Drittländer (Nicht- EU- Staaten) verbracht.

Um auch hier einer Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schaderregern vorzubeugen, erlassen Drittländer Rechtsvorschriften und pflanzengesundheitliche Bestimmungen.  Das exportierte Pflanzen, sowie pflanzliche Waren den Bestimmungen entsprechen und gesund sind, wird durch ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) bescheinigt.

Exporte in Sachsen

Kreisdiagramm mit Exportgütern © LfULG

In Sachsen werden jährlich rund 1200 Zeugnisse für Exporte in Drittländer ausgestellt. Hauptexportwaren sind Schnittholz, verarbeitete Holzprodukte wie beispielsweise Laminat, Furnier oder Küchenmöbel sowie Pflanzen. Diese werden meist in Form von Stecklingen, Jungpflanzen, Reisern oder als In- Vitro Kulturen (in künstlicher Umgebung) exportiert. Weiterhin werden Vorratsprodukte wie Haferflocken, Obst und Gemüse und Saatgut versendet.

Exportländer sind unter anderem Kenia, Israel, Chile, Australien, USA und Indien.

Vorgehensweise bei Exportvorhaben

Pflanzengesundheitszeugnis © LfULG

 Um ein Pflanzengesundheitszeugniss zu erhalten, muss der Exporteur einen Antrag beim Pflanzenschutzdienst stellen. Dies erfolgt über das Onlineportal PGZ-Online.

 Mindestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Export sollte der Antrag eingereicht werden. Der Pflanzenschutzdienst überprüft dann die Anforderungen des Exportlandes, kontrolliert die pflanzlichen Waren und prüft die notwendigen Dokumente. Gegebenenfalls müssen Proben entnommen und im Labor untersucht werden.

Das Pflanzengesundheitszeugnis

Pflanzengesundheitszeugnis wird unterschrieben © LfULG

Das Pflanzengesundheitszeugnis ist ein Dokument, das beim Export in Drittländer den Pflanzenpass ersetzt. Somit wird bestätigt, dass die Ware frei von Schadorganismen ist und die Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes erfüllt. 

Um das Dokument vor Fälschungen zu schützen, ist es mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen. Wasserzeichen, fluoreszierenden Fasern sowie eine laufende Seriennummer der Bundesdruckerei bestätigen die Echtheit des Dokuments. Jedes PGZ wird vom Pflanzenschutzdienst unterschieben und mit einem bundeseinheitlichen Stempel versehen.

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