Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Erläuterungen
Die vorangegangene EU-Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) endete im Dezember 2020. Aufgrund der mehrjährigen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Agrarreform konnte die neue GAP in der Förderperiode 2021 bis 2027 nicht fristgemäß starten. Somit waren die Jahre 2021 und 2022 eine sogenannte Übergangsperiode, in der im Wesentlichen die alten Regeln der bisherigen Förderperiode galten, welche mit Mitteln aus der neuen Förderperiode finanziert wurden.
Gemäß der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 10.11.2022 waren für Sachsen folgende Zahlungsbeträge in 2022 gültig:
Basisprämie: |
167,56 €/ ha LF |
Greeningprämie: |
81,78 €/ ha LF. |
Umverteilungsprämie: |
49,66 €/ ZA (für 1. bis 30. ha) und |
Neue Agrarpolitik ab 2023
Die neue EU-Agrarpolitik ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Seit 2023 besteht die betriebliche Direktzahlung aus folgenden Prämien-Komponente:
- einer Einkommensgrundstützung (Basisprämie),
- den Öko-Regelungen (Eco-Schemes),
- der Umverteilungseinkommensstützung (erste Hektare),
- der Junglandwirte- Einkommensstützung und
- auch wieder gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen.
Im Vergleich zu den Direktzahlungen 2022 wird die Einkommensgrundstützung (Basisprämie) zugunsten einer erhöhten Junglandwirteförderung und einer gestiegenen Umverteilungsprämie (erste Hektare) reduziert. Wieder eingeführt werden Tierprämien für Mutterschafe, Mutterziegen sowie für Mutterkühe.
Die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) bauen teilweise auf der bisherigen Greeningprämie auf. Das Verpflichtungsniveau liegt aufgrund der zu erfüllenden Mindeststandards im Rahmen der so genannten “erweiterten Konditionalität“ aber höher. Zu diesen Grundanforderungen zum Erhalt der Flächenzahlungen zählen zukünftig 9 Standards zum Erhalt des Bodens im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie 11 Grundanforderungen an Betriebsführung (GAB).
Das System der Zahlungsansprüche wurde abgeschafft.
Prämienrechner 2023 bis 2026
In Folge der neuen Agrarpolitik ab 2023 werden sich die betrieblichen Einnahmen aus den Direktzahlungen verändern.
Oben in der rechten Box wird sowohl für konventionell als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe ein Kalkulationsschema (Prämienrechner) angeboten. Mit der Excel-Arbeitsmappe können einzelbetriebliche Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen im Planungszeitraum bis 2026 errechnet werden. Dazu gehören auch die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die ab 2023 freiwillig in Anspruch genommen werden können.
In kurzer Zeit und mit wenigen Angaben zur Betriebsausstattung können die Direktzahlungen und passende Maßnahmen der Öko-Regelung betriebsindividuell ausgewählt und monetär bewertet werden.
Der Prämienrechner bietet die Möglichkeit, für eine konkrete einzelbetriebliche Situation Orientierungswerte für die zu erwartenden Direktzahlungen bis zum Jahr 2026 zu erhalten und Vergleichsrechnungen anzustellen. Die Berechnungsergebnisse werden sowohl tabellarisch sowie graphisch als auch in einer Druckfassung zur Verfügung gestellt.