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Umsetzung der Düngeverordnung und Sächsische Düngerechtsverordnung

Hinweise zu düngerechtlichen Vorgaben

Umsetzung der Beschlussfassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026

Mit Beschlussfassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026 auf einen Normenkontrollantrag von drei Antragstellern gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) erklärte das SächsOVG die §§ 1 und 2 sowie die Anlage der SächsDüReVO vom 15. November 2022 für unwirksam.

Grundlage dieses Beschlusses ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Oktober 2025 zur fehlenden Bestimmtheit der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Gebietsausweisung in der Düngeverordnung (§ 13a Absatz 1 DüV), dem sich das SächsOVG vollumfänglich angeschlossen hat. In Erwartung dieser Rechtsprechung wurde bereits mit SMUL-Erlass vom 13. November 2025 in Sachsen der Vollzug der besonderen Bestimmungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rote Gebiete) vorläufig ausgesetzt.

Durch den Beschluss des SächsOVG tritt eine Teilnichtigkeit der Sächsischen Düngerechtsverordnung ein. Die Unwirksamkeit betrifft die Gebietsausweisung (§ 1 SächsDüReVO), die zusätzlichen landesrechtlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (§ 2 SächsDüReVO) sowie die Auflistung der betroffenen Feldblöcke (Anlage der SächsDüReVO). Die Rechtskraft des Beschlusses trifft mit Ablauf des 10.07.2026 ein, sofern keine der Parteien Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.

 

Es gilt die aktuelle Fassung der Düngeverordnung.

Bei rechtlichen Änderungen überarbeiten wir zeitnah unsere Umsetzungshinweise und veröffentlichen sie auf dieser Seite. Neue oder geänderte Veröffentlichungen erkennen Sie am Datum unter dem jeweiligen Link.

Schlagwortliste mit einer - unvollständigen - Auswahl von Begriffen/Regelungen aus DüV und SächsDüReVO in alphabetischer Reihenfolge mit Links zu den entsprechenden Stellen der »Umsetzungshinweise Düngeverordnung« und der »Datensammlung Düngerecht« mit Seitenzahl.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Regelungen der Düngeverordnung in sehr kurzer Form ohne inhaltliche Erläuterung.

Mit Beschlussfassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026 auf einen Normenkontrollantrag von drei Antragstellern gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) erklärte das SächsOVG die §§ 1 und 2 sowie die Anlage der SächsDüReVO vom 15. November 2022 für unwirksam.

Grundlage dieses Beschlusses ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Oktober 2025 zur fehlenden Bestimmtheit der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Gebietsausweisung in der Düngeverordnung (§ 13a Absatz 1 DüV), dem sich das SächsOVG vollumfänglich angeschlossen hat. In Erwartung dieser Rechtsprechung wurde bereits mit SMUL-Erlass vom 13. November 2025 in Sachsen der Vollzug der besonderen Bestimmungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (rote Gebiete) vorläufig ausgesetzt.

Durch den Beschluss des SächsOVG tritt eine Teilnichtigkeit der Sächsischen Düngerechtsverordnung ein. Die Unwirksamkeit betrifft die Gebietsausweisung (§ 1 SächsDüReVO), die zusätzlichen landesrechtlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (§ 2 SächsDüReVO) sowie die Auflistung der betroffenen Feldblöcke (Anlage der SächsDüReVO). Die Rechtskraft des Beschlusses trifft mit Ablauf des 10.07.2026 ein, sofern keine der Parteien Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.

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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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Eric Ullmann

Telefon: +49 35242 631-7212

Telefax: +49 35242 631-7299

E-Mail: Eric.Ullmann@lfulg.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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