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Sachkundelehrgang Pferdehaltung

Eine Mutterstute genießt mit ihrem Fohlen die gemeinsame Zeit auf der frühsommerlichen Koppel. © Sächs. Gestütsverwaltung

Für den gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z.B. Reitschule, Pferdepension, Pferdevermietung, touristische Ausritte etc.) ist nach dem Tierschutzgesetz §2 und §11 ein Sachkundenachweis sowie eine Genehmigung durch das Veterinäramt erforderlich. Wenn keine fundierte Ausbildung oder Studium in diesem Bereich absolviert wurden, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Sachkundelehrgang notwendig. Wer beabsichtigt, einen Fahrbetrieb zu betreiben oder/und Reitunterricht anzubieten, benötigt zusätzlich zu diesem Lehrgang eine C-Trainerlizenz. Diese kann durch Besuch eines Lehrgangs im Landgestüt Moritzburg erworben werden.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bietet regelmäßig im Herbst einen Sachkundelehrgang Pferdehaltung an. An vier bis fünf Tagen (Modul I und II) wird Wissen rund um das Pferd aus den verschiedensten Bereichen theoretisch und praktisch durch Fachreferenten vermittelt.

Zur Pferdehaltung nach TierSchG §2 ist die Teilnahme an Modul I notwendig und zur Pferdehaltung nach TierSchG §11 auch die zusätzliche Teilnahme an Modul II. Die Teilnehmerplätze sind aufgrund der praktischen Übungen begrenzt.

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