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EU-Binnenmarkt

Pinke Primel © LfULG

Durch den weltweiten Handel mit pflanzlichen Waren besteht die Gefahr einer Verschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen. Im grenzüberschreitenden Handel wird die Freiheit von Schadorganismen an pflanzlichen Waren durch ein Pflanzengesundheitszeugnis bestätigt und durch Einfuhrkontrollen im Empfängerland abgesichert. 

Der Warenverkehr im EU- Binnenmarkt wird durch das Pflanzenpasssystem geregelt.

Zum pflanzengesundheitlichen Binnenmarkt gehören die Schweiz und alle EU-Länder, allerdings teilweise ohne ihre Sondergebiete. Französisch- Guyana und die Kanarischen Inseln gehören nicht zum pflanzengesundheitlichen Binnenmarkt, während die Azoren und Madeira dem Binnenmarkt mit angehören.

Für die Verbringung im Binnenmarkt ist ein Pflanzenpass erforderlich. Für die Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern und für den Export in Drittländer werden gegebenenfalls Pflanzengesundheitszeugnisse benötigt.

Mit der Ausstellung von Pflanzenpässen wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Pflanzen bescheinigt. Um einer möglichen Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen entgegenzuwirken und Befallsherde schnell zu erkennen, werden die pflanzlichen Waren einer regelmäßigen phytosanitären Kontrolle unterzogen. Diese Kontrollen werden fortlaufend von den Unternehmern durchgeführt. Zuzüglich werden amtliche Kontrollen von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer durchgeführt. Diese sind kostenpflichtig und finden risikobasiert, aber mindestens jährlich, bei allen registrierten Unternehmern statt.

Ein Schutzgebiet ist ein EU-Mitgliedstaat oder eine Region eines EU-Mitgliedstaates, in dem strengere Maßnahmen gegenüber bestimmten Schädlingen ergriffen werden, als im Rest der Europäische Union. In der Regel ist ein vorgesehenes Verbringen in Schutzgebiete an eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Behörde gebunden. In Deutschland gibt es hinsichtlich bestimmter Schädlinge aktuell keine anerkannten Schutzgebiete.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Johanna Kittler

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9305

E-Mail: Johanna.Kittler@smekul.sachsen.de

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