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Antragsverfahren

Allgemeine Informationen zum Antragsverfahren

Seit dem Antragsjahr 2018 gilt die Verpflichtung zur lage- und größengenauen Erfassung von Schlägen und den zugehörigen Teilflächen nicht nur im Betriebssitzland, sondern auch für alle in einem davon abweichenden Belegenheitsland gelegenen Flächen, d.h. bundeslandübergreifend.

Dies bedeutet, dass alle Flächen mit den erforderlichen flächenbezogenen Informationen durch den Antragsteller direkt im Belegenheitsland im dortigen Antragssystem GIS-basiert erfasst und angemeldet werden müssen (GIS-Antrag).

Die Antragstellung in Sachsen erfolgt webbasiert mit DIANAweb. Das heißt, es muss kein Programm lokal auf dem Rechner installiert werden, sondern die Bearbeitung des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung erfolgt direkt im Browser. Alle Formulare für den Antrag sind in DIANAweb integriert. DIANAweb unterstützt Sie bei der korrekten Antragstellung durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in und zwischen den Formularen sowie durch Anzeigen von Pflichtfeldern und Hinweisen zu den auszufüllenden Feldern.

Liegt ihr Betriebssitz in Sachsen und bewirtschaften Sie darüber hinaus noch Flächen in anderen Bundesländern, so müssen Sie die Flächen im jeweiligen Bundesland anmelden. Bezüglich der Authentifizierung gibt es unterschiedliche Verfahren in den jeweiligen Bundesländern.

Berlin und Brandenburg:

Ab Antragsjahr 2025 erfolgt die Authentifizierung über Authega. Ein besonderes Merkmal der authega-Registrierung ist der Erhalt eines Aktivierungscodes, den die Antragsteller nach der Online-Registrierung per Post erhalten. Die Zustellung kann bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen.

WICHTIG: Wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde der Belegenheit in Berlin oder Brandenburg.

Seit der bundeslandübergreifenden Einführung der GIS-basierten Antragstellung müssen die Flächen mit der Antragssoftware der Bundesländer erfasst werden, in denen sie liegen (Belegenheitsland/BLL). Das jeweilige BLL ist nachfolgend zuständig für die Lieferung der Daten an die ZID. Es werden bundesweit abgestimmte Schnittstellen bedient. Das jeweilige Betriebssitzland (BSL) holt wiederum die Daten aus der ZID ab. 

Das bedeutet:
Antragstellende mit Betriebssitz außerhalb Sachsens, die in Sachsen Flächen bewirtschaften und für diese Flächen: 

  • entweder Maßnahmen nach den Förderrichtlinien AZL/2015, AUK/2023, ÖBL/2023, TWN/2023 und/oder AuW/2007 Teil B
  • oder nur ihre Flächen in Sachsen für die Direktzahlungen beantragen,

müssen alle Flächen in Sachsen in der Antragssoftware DIANAweb, Verfahren Sammelantrag 2025, erfassen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Förder- und Fachbildungszentren bzw. den zugehörigen Informations- und Servicestellen (FBZ/ISS) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

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