Hauptinhalt

Meldepflichtige Schaderreger

Asiatischer Laubholzbockkäfer auf Baumstamm © Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Quarantäneschaderreger (QSE) sind Organismen, bei denen die Gefahr besteht, in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einzuwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren verbreitet zu werden. 

Dabei handelt es sich um Schadorganismen, die erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können. Gegen Quarantäneschaderreger gibt es oft keine oder keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern oder einen Befall zu tilgen.

Für diese gelisteten Schaderreger besteht Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Pflanzengesundheitsverordnung sind die Bekämpfungsmaßnahmen geregelt und die Quarantäneschadorganismen sind in den Anhängen aufgeführt.

FAQ Meldepflicht

Probenahme mit Handschuhen

© LfULG

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Asiatischer Laubholzbockkäfer aus Baumstamm

© Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Asiatischer Moschusbockkäfer

Moschusbockkäfer auf Laub

© Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Citrusbockkäfer

Citrusbockkäfer auf Baumstamm

© EPPO, M. Maspero, Fondazione Minoprio, Como (IT)

Feuerbakterium Xylella

Xylella an Oleander

© LfULG

Japankäfer

Japankäfer im Laub

© EPPO, Maurizio Pavesi, Museo di Storia Naturale di Milano (IT)

Jordanvirus

Tomaten mit Symptomen vom Jordanvirus

© Noak, LELF Brandenburg

zurück zum Seitenanfang