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Meldepflichtige Schaderreger

Asiatischer Laubholzbockkäfer auf Baumstamm
© Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Quarantäneschaderreger (QSE) sind Organismen, bei denen die Gefahr besteht, in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einzuwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren verbreitet zu werden. 

Dabei handelt es sich um Schadorganismen, die erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können. Gegen Quarantäneschaderreger gibt es oft keine oder keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern oder einen Befall zu tilgen.

Für diese gelisteten Schaderreger besteht Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Pflanzengesundheitsverordnung sind die Bekämpfungsmaßnahmen geregelt und die Quarantäneschadorganismen sind in den Anhängen aufgeführt.

FAQ Meldepflicht

Gärten beim Kontrolle der Pflanzen

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Käfer auf Holzstamm

© Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Asiatischer Moschusbockkäfer

Käfer auf grünen Laubblättern

© Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Citrusbockkäfer

Schwarzer Käfer mit weißen Punkten auf Wurzelstamm

© EPPO, M. Maspero, Fondazione Minoprio, Como (IT)

Feuerbakterium Xylella

Wohnraumpflanze mit vertrockneten Blättern

Japankäfer

braun-glänzender Käfer auf einem grünen Blatt

© EPPO, Maurizio Pavesi, Museo di Storia Naturale di Milano (IT)

Jordanvirus

gelb - orange gefleckte Tomate in Gewächshaus

© Noak, LELF Brandenburg

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