Hauptinhalt

Erosionsminderung in der Landwirtschaft

Auf welchen Flächen gibt es in Sachsen eine Förderung für Erosionsminderung?

Beschreibung des Indikators

Der Indikator betrachtet den prozentualen Anteil der geförderten pfluglos bzw. konservierend bearbeiteten Ackerfläche, bezogen auf die sächsische Ackerfläche gesamt. Dabei liegen für nachfolgend genannte Zeiträume folgende Förderprogramme zugrunde:

  • 1995 bis 2006: »Umweltgerechte Landwirtschaft« (UL-Programm); Abfinanzierung der Maßnahmen bis 2008;
  • 2007 bis 2014: »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (Richtlinie AuW/2007); Erstantragstellung in 2008, Abfinanzierung der Maßnahmen bis 2017;
  • 2015 bis 2020: »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (Richtlinie AUK/2015).

Bei der Interpretation der Daten müssen verschiedene weitere Details der Förderung beachtet werden, die im Abschnitt »Bewertung für Sachsen« zusammengefasst sind. Dadurch sind u. a. Vergleiche zwischen den oben genannten Förderprogrammen nur eingeschränkt möglich.

 

Säulendiagramm mit dem Anteil der Ackerfläche, für die es Förderung zur Erosionsminderung gibt.

Grafik: Erosionsminderung in der Landwirtschaft (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen und Sächsischer Agrarbericht) © LfULG

Aussage des Indikators

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit denen der Bodenerosion entgegengewirkt werden kann. Die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung sowie die Direktsaat (i. S. einer durchgängigen pfluglosen Bodenbearbeitung) stellen im Erosionsschutz sehr wirksame Maßnahme bei Ackernutzung dar. Damit sind pfluglos bestellte Flächen als Erosionsminderungsflächen einzustufen. Der erosionsmindernde Effekt der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung/Direktsaat ist gegenüber einer periodisch angewendeten konservierenden Bodenbearbeitung wesentlich höher, stellt jedoch höhere Anforderungen an den Bewirtschafter.
Bei der Interpretation des Indikators ist zu beachten, dass nur geförderte Ackerflächen berücksichtigt werden und damit die Anwendung der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung nicht vollständig abgebildet wird.

Bewertung für Sachsen

Bodenerosion ist ein Hauptproblem der Landwirtschaft in Sachsen. Ca. 60 % der Ackerfläche Sachsens sind potenziell wassererosionsgefährdet.
In den Jahren von 1995 bis 2005/2006 erhöhte sich der Umfang der im Rahmen des UL-Programms geförderten konservierend bearbeiteten Fläche von unter 5 % auf rund 33,5 % der Ackerfläche Sachsens. Die Förderung fand innerhalb einer vorab festgelegten Kulisse statt. Der Rückgang des Förderumfangs im Jahr 2007 ist auf das Auslaufen des UL-Programms in diesem Jahr zurückzuführen. Für das Erntejahr 2007 konnte zudem noch keine Förderung der konservierenden Bodenbearbeitung über das Folgeprogramm AuW-Förderung beantragt werden.
In der sich anschließenden Förderperiode bis zum Jahr 2013 gab es im Rahmen des AuW-Programms veränderten Förderbedingungen. Die beiden wichtigsten waren, dass ausschließlich dauerhaft konservierend bearbeitete Ackerflächen einbezogen wurden und dass die Förderkulisse geöffnet wurde. Damit war ein weiterer Anstieg auf über 35 % zu verzeichnen gewesen, der somit den Antragsstand zum Ende des Förderprogramms UL übersteigt.
In der jetzigen Förderperiode wird die pfluglose Bodenbearbeitung nur noch in Form des Vorhabens »Streifensaat/Direktsaat« nach RL AUK/2015 gefördert. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie erhielten ab dem Jahr 2015 nur noch die Betriebe eine Förderung für die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat nach RL AuW/2007, deren 5-jähriger Verpflichtungszeitraum noch nicht ausgelaufen war und die von dem freiwilligen Ausstieg aus der Förderung nach RL AuW/2007 keinen Gebrauch gemacht haben. Deshalb sank der Flächenumfang von 8.226 ha im Jahr 2016 auf 2.074 ha im Jahr 2017 und somit auf 0,3 % der Ackerfläche.  

Seit 2017 zeichnet sich ab, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle an diesem Fördergegenstand interessierten Landwirte ausreichen. Deshalb ist für das Vorhaben »Streifensaat/Direktsaat« nach RL AUK/2015 kein Neueinstieg in das Förderprogramm mehr möglich sowie nur eine begrenzte Flächenerweiterung für die bestehenden Verpflichtungen zulässig (20%-Regel). Das Vorhaben wurde auf 2.907 ha (0,4 % der sächsischen Ackerfläche) und somit auf 313 ha mehr als im Vorjahr durchgeführt. Aus den genannten Gründen werden die Förderflächenumfänge auf diesem Niveau bleiben.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich über die genannten Förderflächenumfänge hinaus die periodisch konservierende Bodenbearbeitung in der sächsischen Landwirtschaft etabliert hat und weiterhin auf einem sehr hohen Flächenniveau angewendet wird. Das wird durch eine Studie, die das LfULG im Jahr 2020 veröffentlicht hat, bestätigt. Bezogen auf die Ackerfläche (AF) der dabei befragten Betriebe werden in Sachsen rund 43 % dauerhaft pfluglos bestellt und nur 7 % dauerhaft gepflügt. Auf rund 50 % der AF wird wechselnd in unterschiedlicher Häufigkeit mit oder ohne Pflug gearbeitet.

zurück zum Seitenanfang