Zuchtwertschätzung Fleischrinder

Die Zuchtwertschätzung für Fleischrinder wird routinemäßig einmal im Jahr für die Zuchtpopulationen der Rassen Charolais, Limousin, Blonde d’ Aquitaine, Salers, Angus, Hereford, Fleckvieh (Fleisch) und Uckermärker durchgeführt. Als Veröffentlichungstermin ist der 1. Januar festgelegt (seit 1998). Für Bullen werden verbandspezifische und überregionale Listen erstellt. Ein Bulle wird in der verbandsspezifischen Liste veröffentlicht, wenn er mindestens 2 Nachkommen mit Leistung und mindestens 30% Sicherheit des RZF aufweist. In der überregionalen Liste wird er veröffentlicht, wenn er mindestens 5 Nachkommen mit Leistung und mindestens 40% Sicherheit des RZF aufweist.

Die Leistungsprüfung wird auf den Zuchtbetrieben als Feldwiegung durchgeführt. In zwei Wiegesaisonen (Frühjahr und Herbst) werden durch Mitarbeiter des Sächsischen Landeskontrollverbandes oder Eigenbestandswiegungen der Besitzer die Gewichte aller Jungtiere erfasst (die Erhebung der Bemuskelungsnoten kann nicht durch den Besitzer erfolgen). Es werden alle männlichen und weiblichen Tiere im Altersabschnitt von 90 bis 280 Tagen für die 200-Tage-Wiegung und im Altersabschnitt von 281 bis 500 Tagen für die 365-Tage-Wiegung erfasst.

Folgende Informationsmerkmale werden verwendet:

  • Geburtsgewicht
  • Gewicht bei der 200-Tage-Wiegung
  • Gewicht bei der 365-Tage-Wiegung
  • Beurteilung der Bemuskelung bei der 200-Tage-Wiegung
  • Beurteilung der Bemuskelung bei der 365-Tage-Wiegung
zurück zum Seitenanfang