Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung in der Tierzucht

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung sind die elementaren Grundlagen für die Umsetzung der Ziele des Tierzuchtgesetzes:

1. Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung ihrer Vitalität
2.Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung
3.Erfüllung der qualitativen Anforderungen an die von Tieren gewonnenen Erzeugnisse
4.Erhalt der genetischen Vielfalt.

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung sind (der amtliche Ausdruck ist Zuchtwertfeststellung) hoheitliche Aufgaben, die bei Übertragung an Dritte auch staatlich gefördert werden können.

Unter Leistungsprüfung verstehen wir dabei das Erfassen der phänotypischen Leistungen der Tiere bei den interessierenden Merkmalen durch Messen, Wiegen, Beurteilen. Die Zuchtwertschätzung dient der Trennung der phänotypischen Leistungen von systematischen Umwelteinflüssen mittels mathematischer Methoden und damit dem Schätzen des echten genetischen Wertes eines Tieres, den es auch vererben kann.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 74: Tierhaltung

Dr. Roland Klemm

Telefon: 034222 46-2100

Telefax: 034222 46-2199

E-Mail: Roland.Klemm­@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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