»Landwirt, Obstbauer und Imker im Gespräch«

Blick in den Saal
© LfULG, Ines Burghardt

am 12. Juni 2018 in Nossen

„Miteinander reden und an einem Strang ziehen“ bringt ei-nen Mehrwert für Landwirte, Obstbauern und ImkerZusammenfassungdes Workshops „Landwirt, Obstbauer und Imker im Gespräch“

Die ursprüngliche Symbiose zwischen Landwirt, Obstbauer und Imker wurde in den vergan-gen Jahren aufgrund vielzähliger Ursachen vernachlässigt. Um diese Symbiose wieder zu beleben und den Dialog der Beteiligten zu fördern, fand am 12. Juni 2018 in Nossen der zweite Workshop „Landwirt, Obstbauer und Imker im Gespräch“ statt.

In der Begrüßung, erläuterte der Präsident des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Herr Norbert Eichkorn die zentrale Bedeutung des „Miteinanders“ aller Beteilig-ten. Die Honigbiene als essentieller Bestäuber von mehr als 75 % aller Kulturen erzielt einen weltweiten Bestäubungswert von circa 153 Mrd.€. Im Jahr 2017 wurden, nach Erhebungen des Deutschen Imkerbundes, rund 877.000 Bienenvölker gehalten. Dies sind erneut knapp 7 Prozent mehr als im Vorjahr und bestätigt den anhaltend wachsenden Trend. Der Honigertrag je Volk lag im Jahr 2017 bei 32,6 kg und überschreitet das Mittel der vergangenen fünf Jahre somit um fast 20 Prozent und das Vorjahresergebnis sogar um knapp 24 Prozent. Der deutsche Nahrungsverbrauch von Honig betrug im Jahr 2017 rund 94.500 t und lag damit um 8 Prozent über dem Fünfjahresmittel (15 Prozent gegenüber 2016). Der Pro-Kopf-Verbrauch von 1.144 g Honig lag 15 Prozent über dem durchschnittlichen Verbrauch des Vorjahres (7 Prozent über dem Fünfjahresmittel). Der Selbstversorgungsgrad hat im Jahr 2017 mit 30 Prozent wieder den Standdes Jahres 2011 erreicht. Die nach wie vor trägt die invasive Varroa-Milbe einen wesentlichen Anteil am Bienensterben bei. Die Honigbiene hat bislang keinen wirksamen Schutz gegen den Eindringling entwickeln können, denn schon Bienenlar-ven werden in ihren Brutzellen von den Milben »angezapft«.

Um die Bienenhaltung in Sachsen zu fördern, wurde für die Aus-und Fortbildung im Lehr-und Versuchsgut Köllitsch (LVG) am 18. April 2015 vom ehemaligen Staatsminister Thomas Schmidt ein Lehrbienenstand eingeweiht. Dieser wird seitens der Imkerschaft und der Landwirtschaft als sehr positiv angenommen. Dies belegen nicht nur die jährlich hohen Teilnehmerzahlen von ca. 50 Teilnehmern aller Altersgruppen beim „Grundlehrgang Imkerei“, welcher vom LVSI an 5 Wochenenden im Frühjahr in Köllitsch durchgeführt wird. Auch die zunehmende Anzahl an Gruppeninteressenten aus Kindergärten und Schulen der Region und im Rahmen der Aus-und Weiterbildung der Landwirte, sei es in den Unterrichtseinheiten der landwirtschaftlichen Fachschulen Sachsens oder der überbetrieblichen Ausbildung, zeigen das enorme Interesse an der in Sachsen drittwichtigsten Nutztierart, der Honigbiene.

Unmittelbar angrenzend an den Lehrbienenstand wurde im Jahr 2016 ein Bienengarten mit einer Fläche von ca. 1.000 m² im LVG Köllitsch eingerichtet. Der unter der Leitung der Mitarbeiter des LfULG und Mithilfe von Fachschülern der Fachschule für Gartenbau in Pillnitz gestaltete Lehrbienengarten zeigt verschiedene Blühflächen mit Trachtpflanzen vom Frühjahr bis Herbst. Dazu gehören die Bienenweidestauden und -gehölze, die Obstgehölze, der Landschaftsrasen und die ein-und mehrjährigen Blühmischungen.

Um gemäß dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien 2014-2019 auch in Sachsen die steigende Tendenz in der Anzahl der Bienenvölker weiter zu unterstützen, werden verschiedene Förderinstrumente im LfULG angeboten. Speziell für die Gewinnung von Neuimkern im Freistaat Sachsen, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von 100 €/Bienenvolk, bei max. 5 Bienenvölkern bewilligt. Bereits bestehende Imkereien können eine Unterstützung bei der Beschaffung von Gerätschaften zur Verbesserung der Honigqualität im Hinblick auf die Ausschöpfung des Produktpotenzials beim LfULG, Ref. 38 -Bewilligungsstelle, beantragen. Auf Grundlage der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation und Wis-senstransfer (RL LIW/2014) können auch bereits bestehende Imkereien mit mehr als100 Bienenstöcken in Ihrer Investitionstätigkeit bei Gebäuden und Anlagen und Technik gefördert werden.

Der sächsische Staatssekretär Dr. Frank Pfeil ehrte die Arbeit des Landesverbandes Sächsischer Imker e. V. (LVSI) indem derzeit 4 328 Imker mit 36 179 Völkern organisiert sind. Insgesamt wurden in Sachsen, laut den Meldungen bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, im Jahr 2017 insgesamt 54 988 Bienenvölker gehalten. Dies stellt eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2013 –also in der vierjährigen Rückschau - um fast 32 Prozent dar. Erfreulich ist auch die Tendenz bei den Bienenhaltern, wo ein vierjähriger Zuwachs von etwa 30 Prozent auf nunmehr 6048 Imker verzeichnet werden kann. Bei rund 160 sächsischen Regionalimkervereinen und 13 Regionalbauernverbänden hat ein Regionalbauernverband im Mittel 12 Regionalimkerverbände als Kommunikationspartner, was eine Herausforderung in der Kommunikation miteinander sein kann.

Der Zuwachs in der Anzahl der Bienenvölker und der Probleme mit Bienenkrankheiten (z.B.: Amerikanische Faulbrut) findet zu einem großen Teil in den Städten statt. Die am Workshop teilnehmenden Landwirte und Obstbauern bat der Staatsekrtetär das Trachtangebot für die Bienen in ihren Betrieben zu erweitern, die Möglichkeiten im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen (mehr-und einjährigen Varianten AL5c und AL5d „Blühflächen für Bienen, Nützlinge und Wildtiere“), des Greenings sowie die Neuerungen im Bereich des Pflanzenschutzes für den Bienenschutz zu nutzen.

Aufgrund der negativen Auswirkungen der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiame-thoxam auf Honig-und wildlebende Bienen wurden diese in diesem Jahr verboten. Das LfULG begleitet und unterstützt die Arbeit der Landwirte und Obstbauern hinsichtlich des Bienenschutzes indem es jährlich über 180 Pflanzenschutz-Warnmeldungen und Hinweise erarbeitet, mehr als 10 Feldtage und regelmäßig Fachtagungen zum Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland, Obstbau, Gemüse-und Zierpflanzenbau durchführt.

Herr Dr. Pfeil appellierte an die Teilnehmer des Workshops, dass das komplexe Zusammenwirken von den Flächenbewirtschaftern und den örtlichen Imkern systematisch gut funktionieren muss und geprägt sein sollte von gegenseitiger Rücksichtnahme und kooperativem Miteinander.

Diesen Apell griff Herr Manfred Uhlemann als Geschäftsführer des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB) auf und stellte die Aufgaben der sächsischen Imkerei und der sächsischen Landwirtschaft zum Bienenschutz vor, Dabei arbeitete er das Grundproblem der Kommunikation miteinander heraus. »Miteinander reden statt übereinander« appellierte er an die Teilnehmer. Dazu müssen beide Partner miteinander in Kontakt treten, Ansprechpartner benennen und Stellplätze für Bienenwägen vereinbaren. Dabei ist seitens der Imker eine fachgerechte Imkerei mit angepasster Gesundheitskontrolle und ausreichender Winterfütterung eine Voraussetzung. Seitens der Landwirte ist die Information der lokalen Imkervereine über anstehende Pflanzenschutzmaßnahmen und die Verwendung von B4 Mittel nach 18 Uhr unabdingbar. Auch der Anbau von Trachtpflanzen, die Anlage von Windschutzstreifen, Lesesteinhaufen oder Blühstreifen im Rahmen der AUK-Maßnahmen, sollte in Rücksprache mit dem lokalen Imker bzw. Imkerverein erfolgen. Auch das Mulchen und Mähen von Grünland nach der Blüte an bedeckten Tagen kann einen erheblichen Beitrag zum Bienenschutz leisten. Der mechanische und biologische Pflanzenschutz sowie die Anwendung der guten fachlichen Praxis liegen im nachhaltigen Ansinnen eines jeden Landwirtes um die bestäubende Insektenwelt zu fördern.

Der Sächsische Landesbauernverband und der Landesverband sächsischer Imker e.V. haben die Notwendigkeit des »Miteinander Redens im Sinne der Honigbiene« erkannt und daher am 23. April 2014 gemeinsam die Landesarbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft (LAGIL) ins Leben gerufen. Zusätzliche Mitglieder der LAGIL sind der Landesverband Sächsisches Obst e.V, der Naturland e.V., ein Dienstleister im Pflanzenschutz, der Naturschutzbund e.V., der BUND e.V. und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Ein solcher Runder Tisch mit allen Beteiligten im Sinne des Bienenschutzes bietet begrüßenswerte Ansätze, um die Gemengelage der unterschiedlichen Bedingungen und Interessen in der Sachebene konstruktiv auf das Ziel des Bienenschutzes für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und eine intakt funktionierende Umwelt zu entwickeln. Um das Engagement von Imkern und Landwirten zum Schutz der Honigbiene zu würdigen, werden jährlich auf Vorschlag der regionalen Imkervereine maximal fünf Landwirtschaftsbetriebe als »vorbildlicher Betrieb im Bienen-und Insektenschutz« ausgezeichnet. Zukünftige Herausforderungen für die LAGIL liegen in der Beraterstellung für die neue Förderperiode hinsichtlich der Ausgestaltung und Förderung von Bienen –und Insektenweiden, der Organisation von Ge-sprächsrunden, dem Wissenstransfers in kommunalen Anlagen, in der Anlage von Trachtpflanzen und der Erarbeitung von Lernmaterial für Wissenstransfer von Imkern, Landwirten und Obstbauern.

Auf die Ertragssteigerung um bis zu 39 % bei Insektenblütlern in der Landwirtschaft und im Obstbau durch die Honigbiene wies Herr Dr. Jens Radtke vom Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf e.V. hin. Für eine ertragsseigernde Bestäubungsleistung bedarf es seitens der Landwirtschaft geeignete Trachten von April bis August und einen bienengerechter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Ein Beispiel zur Vereinigung von Bienen-und Pflanzenschutz sind die Dropleg-Düsen von Lechler, durch die eine vorgestellte Applikation von Pflanzenschutzmitteln unter dem Blütenhorizont ermöglicht wird.

Empfehlungen der Erhöhung des Trachtangebotes durch »Jedermann«, ob Hobbygärtner, Kommunalverwaltung, Landwirt oder Obstbauer thematisierte Herr Steffen Reuter vom LVSI. Allein die Straßenränder Deutschlands mit 650.000 km Länge ermöglichen eine Trachtfläche von 455.182 Fußballfeldern. Zusätzlich zu diesem Potential stehen Feldraine, Hecken, Parkanlagen, Gärten, Streuobstwiesen, vielfältige Fruchtfolgen mit Elementstrukturen sowie Pflanzenarten von der Zaubernuss, über die Kornelkirsche bis hin zur Phacelia für die Förderung der Insektenwelt im Mittelpunkt dieses Redebeitrages. Diese Hinweise zur Förderung der Trachtenvielfalt für die Honigbiene und andere Insektenarten bis hin zur Er-tragssteigerung durch dies Bestäubungsleitung und einer Kreislaufwirtschaft setzte die Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg e.G. in den vergangen Jahren erfolgreich um. Deshalb wurde dieser Betrieb bereits im Jahr 2015 als einer der ersten Betriebe in Sachsen als »Vorbildlicher Betrieb im Bienen-und Insektenschutz« ausgezeichnet.

Herr Stefan Werner, Pflanzenbauleiter der Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg e.G., erläuterte die betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Honigbiene. Der im Jahr 1991 gegründete Landwirt-schaftsbetrieb im Erzgebirge, bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 1.300 ha und hat insgesamt 15 verschiedene Fruchtarten in der Bewirtschaftung, die eine fünf bis zum Teil zehngliedrige Fruchtfolge ermöglichen. Blühmischungen aus Phacelia und Inkarnat-oder Perserklee werden im Betrieb ausgebracht. Die Probleme dabei sind fördertechnischer Natur. Zum einen ist der geforderte Zeitpunkt der Aussaat für die Anerkennung der Blühfläche als Greeningfläche zufrüh um einen entsprechenden Feldaufgang zu gewährleisten und als Nahrungsangebot im Juli und August für die Bienen in Blüte zu stehen. Zum anderen ist eine Aussaat einer Folgefrucht bis zum 31.08. nicht möglich, was einer angepassten Fruchtfolge entgegensteht.

Der stetige und konstruktive Kontakt des Betriebes zu den Imkern der Region führte zu einer Umstellung der Pflanzenschutzstrategie und zum Eintritt in den lokalen Imkerverein mit der Anschaffung von drei Bienenvölkern. Die Verlagerung der Pflanzenbehandlung und der Mahd der blühenden Kleebestände in die Abends-und Nachtstunden, die Anlage von Hecken und Flurgehölzen zur Erhöhung des Trachtangebotes sowie die Verwendung von Blühmischungen im Zwischenfruchtanbau sind vorbildlich im Betrieb. Dieses praktizierte Miteinander zwischen Landwirten und Imkern im Sinne des Bienenschutzes und in der Verknüpfung des Handwerkes der Imkerei mit der Landwirtschaft in einem Unternehmen setzt ein Zeichen in der zukünftigen Symbiose beider Partner.

Über ein ähnliches Zeichen des Miteinanders von Landwirt und Imker berichtete Herr Johannes Furchner vom Landwirtschaftsbetrieb Hentzschel in Lehndorf, Oberlausitz. Dieser Betrieb wurde im Jahr 2017 als »Im Honigbienenschutz engagierter Betrieb 2017« ausgezeichnet. Trotz seiner speziellen Ausrichtung als Marktfruchtbetrieb arbeitet der Betrieb mit einer 9-gliedrigen Fruchtfolge. Das Augenmerk liegt auf dem Wohl der Bienen bei der Wahl der Zwischenfrüchte, die in enger Zusammenarbeit mit der Imkerschaft der Region ausgesucht werden. Durch die mechanische Unkrautbekämpfung und dem gezielten Anbau von Zwischenfrüchten wie Phacelia, blaue Lupine, Senf, Rübsen, Sonnenblumen und Bockharaklee werden Pflanzenschutzmittel im erheblichen Maß eingespart. Der im Betrieb neu im Sortiment und in der Erprobung befindliche Bockharaklee ist eine Pionierpflanze auf dürftigen Böden und eine gute Bienenweide. Damit setzt der Betrieb auch auf eigene Testergebnisse im Umgang und Management von strukturfördernden neuen Trachtenpflanzen.

Dr. Alfred Trapp vom Refereat 72 des LfULG,erläuterte die Verknüpfungen des Pflanzen-und Bienenschutzes im kontrollierten, integrierten Obstbau in Sachsen und ging auf die im Laufe der vergangen Jahre aus dem Verkehr gezogenen bienengefährlichen Mittel ein. Die gegen Schorfinfektionen beim Apfel angewandten Pheromonen zeigen als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz eine steigende Tendenz in der Anwendung auf.

Um den Gründen für Bienensterben zukünftig weiter auf den Grund gehen zu können, bat Frau Seeber vom Referat 92 des LfULG, die Imker Schäden zeitnah mit entsprechender Untersuchungsgrundlage zu melden.

Fazit

Um die Synergieeffekte der Landwirte, Obstbauern und der Imker weiter zu verbessern und deren Symbiose auszubauen leistete die Veranstaltung, auch im Hinblick auf die förder-und marktwirtschaftlichen Begrenzungen der Beteiligten, einen wesentlichen Beitrag.

»Miteinander reden und an einem Strang ziehen«

bringt einen Mehrwert für Landwirte, Obstbauern und ImkerEine Voraussetzung für einen hohen Honigertrag der Imker ist die Gesunderhaltung der Bienenvölker und die Kommunikation auf gleicher Ebene mit dem Landwirt für ein ausgewogenes Trachtenfließband. Die Trachtenlücke nach der Blüte der Linden bis zum August, kann die Imker nur in Absprache und im »Hand-in-Hand Gewerk« mit der Landwirtschaft und dem Obstbau schließen, was den Bienenvölkern einen guten Start in die Winterperiode ermöglicht und die Honigerzeugung finanziell besser stellt.

Landwirte und Obstbauern können Ihre Erträge durch die Bestäubungsleistung der Bienen steigern. Grundlage dafür sind ausreichend aktive Bienenvölker in der unmittelbaren Nähe der Schläge, was eine Absprache und ein »Hand-in-Hand Gewerk« mit den regionalen Imkern voraussetzt.

Für die Realisierung eines Trachtangebotes, gerade im Juli und August zur Wintereinlagerung, sind die Blühstreifen der Landwirte und Obstbauern ein guter Grundstein. Einen größeren Nutzen für die Honigbienen und andere wild lebende Insekten bildet aber die Erhöhung der Fruchtfolgeglieder in den Betrieben. Eine Erweiterung der Fruchtfolge bietet die Möglich-keit Arbeitsspitzen zu entzerren, eine phytosanitäre Verbesserung zu erlangen und das Anbaurisiko zu verteilen. Diese zusätzlichen Fruchtarten müssen dem knappen Gut Arbeit gerecht werden und ein ausreichendes Einkommen der Landwirte ermöglichen, um konkurrieren zu können. Die Nahrungsmittelproduktion zur Ernährung der Bevölkerung steht im Mittelpunkt der Landwirtschaft und muss betriebswirtschaftlich positive Auswirkungen haben, weshalb eine Anreizschaffung zur Auflockerung der standardisierten Getreidefruchtfolge erzeugt werden muss. Interessant im Sinne des Bienen-und Bodenschutzes sowie der Versorgung der Veredlungswirtschaft in Deutschland mit heimischem Eiweiß ist der Anbau von kleinkörnigen Leguminosen. Der Markt allein wird diese Anreizschaffung nicht regeln

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