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Grundstücksverkehr

Mit dem »Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe« auch: Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) vom 28. Juli 1961 (BGBL. I S. 1091,1652, 2000), zuletzt geändert  am 17.12.2008 werden folgende Ziele angestrebt:

  • Förderung  einer gesunden Agrarstruktur bzw. Abwehr von Gefahren hierfür
  • Sicherung lebensfähiger Agrarbetriebe
  • Kontrolle der Preisgestaltung und Verhinderung überhöhter Preise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt

Im Falle eines Nicht-Landwirte-Kaufs sucht die Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Öffentlichen Hinweises einen aufstockungsbedürftigen kaufinteressierten Landwirt, der im Rahmen des Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz in den Kaufvertrag des Erstkäufers über das Siedlungsunternehmen eintreten kann.

Einen ersten Überblick zum Genehmigungsverfahren nach GrdstVG erhalten Sie im Flyer »Kauf und Verkauf von Landwirtschaftsflächen«.

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