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Flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen

Wie groß ist der Anteil der Flächen, die in Sachsen naturschutzgerecht bewirtschaftet werden?

Beschreibung des Indikators

Der Indikator zeigt den Umfang der Flächen, die auf der Grundlage von Förderzuwendungen (oder bis zum Jahr 2014 vertraglicher Vereinbarungen) naturschutzgerecht bewirtschaftet oder gepflegt werden. Dabei erfolgt eine Unterscheidung nach den Nutzungen Ackerland, Grünland und Teiche. Weiterhin wird der Umfang von Biotopen auf geförderten Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, gezeigt.
Dabei liegen für nachfolgend genannte Zeiträume folgende Förderprogramme zugrunde:

  • bis 2006: »Umweltgerechte Landwirtschaft« (UL-Programm); Abfinanzierung der Maßnahmen bis 2008;
  •  2007 bis 2014: »Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung« (Richtlinie AuW/2007); Erstantragstellung in 2008, Abfinanzierung der Maßnahmen bis 2017;
  • 2015 bis 2020: »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (Richtlinie AUK/2015) sowie für Teiche »Teichwirtschaft und Naturschutz« (Richtlinie TWN/2015).

Mit Beginn der Förderperiode 2015 wurden Fördergegenstände aus anderen Finanzierungsquellen in die Richtlinie AUK/2015 übernommen, um die verwaltungstechnische Bearbeitung zu vereinfachen.
Bei der Interpretation der Daten müssen verschiedene weitere Details der Förderung beachtet werden, die im Abschnitt „Bewertung für Sachsen“ zusammengefasst sind. Dadurch sind u. a. Vergleiche zwischen den oben genannten Förderprogrammen nur eingeschränkt möglich..

 

Säulendiagramm mit Umfang von geförderten Flächen für naturschutzgerechte Bewirtschaftung. Weiterhin sind die Wechsel von Förderperioden eingetragen. Die Werte steigen zur Mitte der Förderperiode an. Seit 2015 gibt es sehr hohe Werte.

© LfULG

Grafik: Flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen (Quelle: SMUL, SID)

Aussage des Indikators

Ziel internationaler und nationaler Bestrebungen ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für viele Tier- und Pflanzenarten sind extensiv bewirtschaftete oder gepflegte Flächen Lebensraum oder sie erfüllen eine bestimmte wichtige Teilfunktion in deren Leben. Werden Flächen entsprechend den Art- oder Lebensraumansprüchen bewirtschaftet oder gepflegt, dann kann die biologische Vielfalt erhalten bzw. deren Rückgang verlangsamt oder verhindert werden. Seit dem Jahr 1992 erfolgt in Sachsen die Förderung naturschutzkonformer Bewirtschaftungsweisen und Pflegeformen über verschiedene EU- und/oder landesfinanzierte Richtlinien. Die geförderten Maßnahmen/Vorhaben stellen den Kern der aktiven Schutzbemühungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt dar. Diese Förderung leistet einen sehr wichtigen Beitrag, um die Ziele, die u. a. mit dem Natura-2000-Prozess verbunden sind, zu erreichen.

Bewertung für Sachsen

Naturschutzgerechtes Verhalten bedeutet für die Landwirte i. d. R. einen Ertragsverlust oder einen Mehraufwand. Unter den derzeitigen Bedingungen – z. B. unzureichende „Vermarktung“ dieser Leistung – ist die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen ohne finanziellen Ausgleich aus rein ökonomischen Gesichtspunkten heraus unattraktiv, so dass eine längerfristige Förderung notwendig ist.
In dem hier gezeigten Zeitraum wurden Maßnahmen auf Grünland und auf Teichflächen auf einem relativ gleichmäßigen Niveau gefördert. In den Umstellungsphasen zwischen zwei Förderperioden ging die Fläche etwas zurück. Im Jahr 2003 wurde die naturschutzgerechte Ackerlandnutzung neu eingeführt, wobei sich der Flächenumfang für diese Maßnahme schrittweise steigerte. In der Förderperiode ab 2015 wurden auch die Grünlandflächen, die im Rahmen der so genannten ergebnisorientierten Honorierung gefördert werden, zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung zugeordnet, was bis zum Jahr 2014 nicht der Fall war. Mit diesem Schritt wurde erstmals eine ergebnisorientierte anstatt einer handlungsorientierten Förderung umgesetzt. Dadurch ist eine flexiblere Umsetzung für die Landwirte möglich. Der hohe Flächenzuwachs im Jahr 2015 liegt demzufolge in dieser geänderten Verfahrensweise bei der Zuordnung der Flächen begründet.
Die Inanspruchnahme von Flächen zur naturschutzgerechten Ackernutzung übertraf die Erwartungen deutlich. U. a. wurden die ein- und mehrjährigen Brachen sowie die ein- und mehrjährigen Blühflächen von den Landwirten sehr gut angenommen. Ab dem Antragsjahr 2017 musste eine Begrenzung der Antragstellung sowie des Vorhabens- und Flächenzugangs erfolgen. Aus diesem Grund nimmt die Fläche für die naturschutzbezogene Ackernutzung nur geringfügig zu.

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