Fischereischein - Anträge Verlängerung/Änderung Postweg, Online
Antrag auf Fischereischein - Verlängerung/Änderung Online oder per Post
Antrag Besonderer Fischereischein für Personen mit Behinderung
Antrag Gastfischereischein
Antrag auf Fischereischein - Verlängerung/Änderung Online oder per Post
Der beantragte Fischereischein ist im Voraus zu bezahlen. Nach Erhalt der Rechnung sind die fälligen Gesamtkosten innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen. Im Anschluss wird Ihnen der Fischereischein zugesandt. Ist der Geldeingang nicht rechtzeitig auf dem Konto gebucht, wird der Antrag als zurückgenommen behandelt.
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Laufzeiten und Preise für sächsische Fischereischeine
Stand: 31.07.2008
Antrag Online
Angler, die im Besitz eines Fischereischeins im ID-Card-Format sind, können den Fischereischein Online verlängern.
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zur Online-Verlängerung des Fischereischeins
Das Lichtbild kann hochgeladen werden.
Antrag Postweg
Angler, die noch im Besitz eines neobond-grünen Fischereischeins aus Papier sind, können den neuen Fischereischein im ID-Card-Format nur auf dem Postweg beantragen.
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Fischereischeinantrag bei Hauptwohnsitz im Direktionsbezirk Dresden
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Fischereischeinantrag bei Hauptwohnsitz im Direktionsbezirk Chemnitz
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Fischereischeinantrag bei Hauptwohnsitz im Direktionsbezirk Leipzig
Anträge für die Verlängerung/Änderung und Duplikat bei Verlust für beide Fischereischeine, Ersterwerb und Verlängerung für den Jugendfischereischein. Der Antrag richtet sich nach Ihrem Wohnort:
Antrag Besonderer Fischereischein für Personen mit Behinderung
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Antrag für den Besonderen Fischereischein für Personen mit Behinderung
Für Änderung von Angaben, Duplikat bei Verlust, Ersterwerb, Verlängerung.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit einem »H« oder Nachweis einer geistigen Behinderung, die allein einen Grad der Behinderung von 50 bedingt
- aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
Antrag Gastfischereischein
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann von der Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann von den Anglerverbänden ausgegeben werden.
Der Gastfischereischein ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.



