Veranstaltung »Biologische Vielfalt im Ackerbau - Ökologische Vorrangflächen anlegen und bewirtschaften« am 26.06.2013 in Köllitsch

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Zur »Begrünung« (greening) der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 sind sogenannte ökologische Vorrangflächen ÖLV vorgesehen. Nach aktuellem Diskussionsstand sollen mindestens 5 % der Ackerfläche begrünt werden. Bisher ist nicht genauer beschrieben, wie ÖLV aussehen sollen. Die Vorstellungen reichen von Blühflächen über den Anbau von Eiweißpflanzen bis hin zu Ackerrandstreifen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern.

Im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch sind bereits umfangreich Feldlerchenfenster, Blühflächen, Ackerbrachen und Ackerrandstreifen vorhanden. Auf der Veranstaltung wurden sie in Praxis und Theorie vorgestellt. Dabei ging es um Fragen der Auswahl, Anlage und Bewirtschaftung sowie um die optimale Gestaltung aus Sicht der Agrobiodiversität und der Landwirtschaft.

Ferner wurde die Bedeutung von ÖLV bei der Rebhuhnauswilderung vorgestellt.

ÖLV bieten sich auch als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft nach dem Naturschutzgesetz an. Oft können sie in die Produktion integriert werden. Es wurden daher produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen vorgestellt, die den oft beklagten dauerhaften Verlust von Ackerflächen durch die naturschutzrechtliche Kompensation vermeiden.

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