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Umsetzungshinweise Düngeverordnung

Seit 01.05.2020 gilt die novellierte Düngeverordnung (DüV) 2020.

Ab dem 29.11.2022 sind auf Grundlage der Sächsischen Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) mit Nitrat belastete Gebiete von Grundwasserkörpern neu ausgewiesen. Dort gelten ab 30. November 2022 zusätzliche, weitergehende Anforderungen.

Zeitnah überarbeiten wir unsere Umsetzungshinweise und veröffentlichen sie auf dieser Seite. Neue Veröffentlichungen erkennen Sie am Datum unter dem jeweiligen Link.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung am 1.5.2020 gelten für Flächen, die sich in den nach SächsDüReVO ausgewiesenen Nitratgebieten befinden, ab 1.1.2021 zusätzliche verpflichtende düngerechtliche Vorgaben.

Grundsätzlich darf der ermittelte Düngebedarf im Rahmen der Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.

Unter anderem gibt es die erweitere Anforderung gem. §13a Abs. 2 Nr.1 DüV, dass die Stickstoffdüngung um 20 % des ermittelten Düngebedarfs im Durchschnitt der Flächen des Betriebes im Nitratgebiet zu reduzieren ist.

Am Sichersten ist es die Stickstoffreduktion um 20% für jede Fläche, die sich im Nitratgebiet befindet, durchzuführen. Dies geht aber über die Anforderungen der Verordnung hinaus.

Nach §13a Abs. 2 Nr.1 Düngeverordnung gibt es die Möglichkeit, den N-Düngebedarf auf den einzelnen Schlägen bzw. Kulturarten differenziert zu reduzieren. Hier besteht für  Landwirtschaftsbetriebe ein Spielraum, solange die auf 80 % verringerte Summe an ausgebrachten Stickstoff nicht überschritten wird. In jedem Fall gilt auch hier, der nach DüV ermittelte Stickstoffdüngebedarf für den Schlag und die Kultur (100 %) als Obergrenze.

Unten stehende Exceldatei soll Landwirtschaftsbetrieben helfen, die Obergrenze bei der Stickstoffdüngung auf Flächen im Nitratgebiet differenziert für ihre Schläge und Kulturen einzuhalten.

Für die richtige Dateneingabe und die sich daraus ableitende Stickstoffgabe ist allein der Landwirt verantwortlich. Die Berechnung ist nicht als Beleg für die Einhaltung der auf 80% verringerten Gesamtsumme des N-Düngebedarfs nutzbar.

Diese Exceldatei kann mit jeder Excelversion ab 2007, mit älteren Excelversionen bei denen das offizielle Microsoft Kompatiblitäts-Packinstalliert ist oder mit der kostenlosen Büro-Software LibreOffice Calc geöffnet werden.

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