Staatliche Fischereiaufsicht
FISCHEREIAUFSICHT - Ein notwendiger Aufwand zum Schutz der heimischen Fischbestände!
Mehr als 60.000 Bürger im Freistaat gehen einer der schönsten und beliebtesten Freizeitbeschäftigungen nach. Sie sind im Besitz eines Fischereischeines und damit prinzipiell zum Fischfang mit der Handangel berechtigt.
Die Gesamtgewässerfläche im Freistaat Sachsen beträgt 33600 ha.
Davon entfallen auf Teiche 8400 ha und auf Flüsse, Seen, Talsperren 24000 ha.
Die verbleibende Fläche entspricht insgesamt 15000 km Fließgewässern.
Mit dem Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG) vom 09. Juli 2007 wurde der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft die Aufgabe übertragen, die Arbeit der Fischereiaufsicht zu organisieren.
Sie ist für die Überwachung und Kontrolle der Regelungen des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG) und seiner Durchführungsverordnungen (DVO) zuständig.