Pflanzengesundheit
Aufgaben des Referates Pflanzengesundheit
Exportkontrollen
Ziel: Verschleppung von Schaderregern verhindern
- Kontrolle der Exportware in den Betrieben
- Prüfung der Einhaltung der Pflanzenschutzbestimmungen des Empfängerlandes
- Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen
Importkontrollen
Ziel: Einschleppung gefährlicher Schaderreger verhindern
- Prüfung der Dokumente und Waren an Grenzeinlassstellen
- Bei Befall der Ware mit gefährlichen Schaderregern Anordnung der Zurückweisung, Behandlung oder Vernichtung
Kontrolle innerhalb des EU-Handels
Ziel: Verschleppung von Schaderregern verhindern
- Durchführung von mindestens einer jährlichen Kontrolle in Produktionsbetrieben
- Bei Befall mit Schaderregern Anordnung von Behandlungen oder Vernichtung der betreffenden Pflanzen
Überwachung gefährlicher Schaderreger
Ziel: Das Auftreten von gefährlichen Schaderregern schnell feststellen und Ausbreitung verhindern
- Kontrolle von Pflanzenbeständen und Probenahme für eine Laboruntersuchung
- Hinweisen von Fachleuten und Bürgern nachgehen
- Einleitung der Behandlung oder Vernichtung der befallenen Pflanzen
- Monitoring zu nicht gelisteten Schaderregern
Pflanzengesundheitskontrollen
Die Pflanzengesundheitskontrollen in den vielfältigen Bereichen der pflanzlichen Produktion, des Imports, Exports und Handels mit pflanzlichen Waren haben folgende Zielstellungen:
- die Einschleppung und Weiterverbreitung von Krankheiten oder Schädlingen aus Drittländern und Mitgliedsstaaten nach Deutschland zu verhindern,
- die Verbringung gefährlicher Schaderreger in Drittstaaten zu unterbinden,
- vor einem Auftreten dieser Erreger zu schützen und damit Ertragseinbußen bzw. Ertragsausfällen vorzubeugen,
- sächsische Produzenten und Händler vor Handelsbeschränkungen auf dem EU-Binnenmarkt und dem Weltmarkt zu bewahren.
Tritt ein Befall mit gelisteten oder neuen Schadorganismen auf, werden auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenbeschauverordnung und von EG-Entscheidungen Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet.