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Rassen und Zucht

© Burkhard Puhlmann

Schafe eignen sich zur intensiven Nutzung und auch zur Landschaftspflege (Heide, Moor, Alm, Dämme). Die extensiven unterschiedlichen Standortbedingungen führten zur Entwicklung vieler Rassen.

Rassenübersicht

Schaf-Portal von VDL und WDL

Rasse- und Zuchtzielbeschreibungen

Zu den wichtigsten Gesetzen zählen:

Tierzuchtgesetz 18.01.19
Das Gesetz überträgt die Durchführung der Schafzucht auf die Schaf- und Ziegenzuchtverbände auf Länderebene. Die staatlichen Einrichtungen üben die hoheitliche Aufsicht über die gesetzkonforme Zuchttätigkeit aus und fördern diese.

ist eine anerkannte Vereinigung von Schaf- und Ziegenzüchtern sowie Schaf- und Ziegenhaltern im Freistaat Sachsen.

Zweck des Verbandes ist die im wirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Interesse gebotene Förderung der Schaf- und Ziegenzucht sowie -haltung innerhalb seines Verbandsgebietes in Verbindung mit den zuständigen staatlichen Behörden und wissenschaftlichen Instituten sowie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über die Förderung der Tierzucht.

Geschäftsstelle:
Ostende 5
04288 Leipzig
(OT Liebertwolkwitz)
fon: +49-34297-919651/2
fax: +49-34297-919665
mail: sszv_leipzig@sszv.de 

Schaf- und Ziegenbestand in Sachsen zum Jahresanfang 01.01.2019 im Zuchtbuch eingetragene Tiere

 

Rassen

Züchter

Böcke

Weibliche Zuchttiere

Schafe

27

131

312

5.142

Ziegen

6

46

104

1.278

Gesamt

33

177

416

6.420

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft fördert die Zucht und Haltung weiterer bedrohter Nutztierrassen.

  • Dazu zählen das Leineschaf, das Ostfriesische Milchschaf, das Merinofleischschaf, die Skudde und die Thüringer Wald Ziege.
  • Neu: Weiße Deutsche Edelziege und Bunte Deutsche Edelziege
  • RL TZ/2015 Punkt 2: Gegenstand der Förderung: Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter heimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen
  • Sammelantragsteller für die Förderung existenzgefährdeter Haustierrassen im Bereich Schafe/ Ziegen ist der Sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband.
  • Die teilnehmenden Züchter verpflichten sich jeweils 5 Jahre eine von ihnen im ersten Jahr angegebene Mindesttierzahl zu halten.
  • neuer Verpflichtungszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2025
  • Die Zuschüsse betragen jährlich 200 Euro je Großvieheinheit.
  • Gemäß Umrechnungsschlüssel werden für Ziegen und Schafe 30 Euro und für Ziegen- und Schafböcke 60 Euro gefördert.
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