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Träger Öffentlicher Belange

Welche Auswirkungen haben Vorhaben auf die Agrarstruktur?

Beispiele für Planverfahren können sein:
Beteiligung bei der Aufstellung von Landesentwicklungsplänen bzw. bei Regionalplänen, Trassen für Verkehr und Energie, Bergbauflächen, Bebauungspläne und Fachplanungen.

Stellungnahmen werden von den TÖB aus der Sicht des öffentlichen Interesses erstellt und haben eine Beurteilung zur Beeinflussung der Agrarstruktur in der betreffenden Region zum Inhalt. Die Betroffenheit einzelner Unternehmen und Privatpersonen kann parallel dazu von den Betroffenen selbst vorgetragen werden. Somit ist dem Planungsträger eine Abwägung von den öffentlichen und privaten Belangen möglich.
Wenn sich durch Planungen begrenzte Auswirkungen (z. B. nur in einem Landkreis) abzeichnen, dann werden die Belange Agrarstruktur und Landwirtschaft auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte durch die unteren Landwirtschaftsbehörden vertreten. Bei Planungsverfahren mit überregionalen Auswirkungen wird außerdem auch das LfULG als TÖB beteiligt.

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