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Herdenschutz

© Carola Förster

Information zu Prävention und Herdenschutz
Seit dem Jahr 2000 hat sich der Wolf (Canis lupus L.) von Sachsen ausgehend in andere Bundesländer ausgebreitet. Um Verluste von Nutztieren durch Wölfe möglichst zu verhindern oder gering zu halten, ist ein flächendeckender Herdenschutz mit sorgfältig aufgebauten Zäunen oder Herdenschutzhunden wichtig.

Die Fachstelle Wolf
des LfULG führt, in Zusammenarbeit mit LUPUS – Institut für Wolfsmonitoring und –forschung in Deutschland, das Monitoring zu den Wolfsvorkommen in Sachsen durch. Weiterhin ist die Fachstelle für die Dokumentation und Begutachtung von Nutztierrissen, die Tierhalterberatung und die Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf im Freistaat zuständig.

Fachstelle Wolf:

Postanschrift:
Postfach 54 01 37
01311 Dresden

Telefon: 035242 631-8201

E-Mail: fachstellewolf.lfulg@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.wolf-sachsen.de

Die aktuelle Verbreitung der Wölfe in Sachsen wird auf der Internetseite des Kontaktbüros dargestellt:

Die weitere Ausbreitung des Wolfes in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die Weidetierhaltung. Die Weidetierhaltung leistet einen wichtigen, gesellschaftlich anerkannten Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Risse von Nutztieren und Herdenausbrüche bringen eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Tierhalter mit sich.

Schlecht geschützte Weidetiere können dem Wolf zum Opfer fallen. Herdenschutzmaßnahmen spielen also zukünftig eine zentrale Rolle. Als effektiver Schutz für Weidetiere haben sich verschiedene Elektrozaunsysteme bewährt. Auch Herdenschutzhunde erweisen sich als wirksam, wo es die betrieblichen Rahmenbedingungen zulassen.

Im Jahr 2015 wurde das gesamte Territorium des Freistaates Sachsen zum Fördergebiet zum präventiven Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe erklärt. Die Umsetzung des Mindestschutzes bildet die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall.

Übersicht der staatlichen Fördermaßnahmen

Förderung des präventiven Herdenschutzes und Antragstellung

Alle sächsischen Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern können Fördermittel zur Sicherung ihrer Nutztiere im Rahmen der Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) beantragen. Der Fördersatz liegt bei 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Schadensfall

Wenn die Vermutung besteht, dass Nutztiere durch einen Wolf getötet oder verletzt worden, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Wolf.

24-Stunden-Rufbereitschaft, welche auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar ist. Kontakt kann über die Rufbereitschaft der Fachstelle Wolf (Tel.: 0800 555 0 666*, kostenlos) oder die Notrufnummern (Tel.: 112) der Rettungs- o. Polizeileitstellen.

Die Meldung eines Schadens muss durch den Tierhalter innerhalb von 24 Stunden an die Fachstelle Wolf erfolgen. An Wochenenden oder Feiertagen gibt es Bereitschaftspläne, sodass im Falle eines Nutztierrisses, gefahrgeneigten Situationen oder bei toten oder verletzten Wölfen schnell ein Kontakt hergestellt werden kann. Der Kontakt zu den Rissgutachtern kann auch über die Rettungs-oder Polizeileitstellen hergestellt werden.

Projekte und Fortbildung zum Herdenschutz

Mehr Informationen bekommen Sie außerdem auf folgender Seite:

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