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Gesetzliches Vorkaufsrecht

Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht kann durch die Sächsische Landsiedlung GmbH (SLS) https://sls-sachsen.de/ mit Sitz in Meißen ausgeübt werden, wenn in einem Grundstückskaufvertrag (Grundstück größer 2 ha) überwiegend landwirtschaftliche Flächen an einen Nichtlandwirt veräußert werden sollen und diese Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Außer der SLS als gemeinnützigem Siedlungsunternehmen können auch die Teilnehmergemeinschaften (TG) und Verbände der TG das Vorkaufsrecht wahrnehmen.
Als Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts muss das Erwerbsinteresse von einem aufstockungsbedürftigen und leistungsfähigen Landwirt vorliegen. Nach der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die SLS kommt im Anschluss ein Kaufvertrag mit dem Landwirt zu Stande. Interessierte Landwirte erfahren über die regionalen landwirtschaftlichen Berufsverbände bzw. über den Aushang des öffentlichen Hinweises von den Verkaufsvorgängen in der Region.

Gesetzliche Grundlage für dieses Vorkaufsrecht ist das Reichsiedlungsgesetz (RSG) vom 11.08.1919 in Verbindung mit dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) vom 28.07.1961.

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