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Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz

Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss einen Sachkundenachweis haben. Es gibt aber Ausnahmen.

Für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten ist kein Sachkundenachweis erforderlich, wenn die Arbeit unter Verantwortung und Aufsicht einer Person mit Sachkundenachweis durchgeführt wird. Die sachkundige Person hat dabei eine besondere Verantwortung. Sie muss während der Anwendung auf der behandelten Fläche anwesend sein und ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.

Eine Übersicht über einfache Hilfstätigkeiten ist in einer Leitlinie der Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer zu finden.

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