Pflanzenschutz – Hinweise und Empfehlungen
Anwendung integrierter Pflanzenschutz (IPS)
Der integrierte Pflanzenschutz ist für Landwirte und Gärtner ein wertvolles Instrument, um negative Auswirkungen von Schadorganismen einzudämmen und Ertrag und Qualität des jeweiligen Erntegutes zu sichern. Im Pflanzenschutzgesetz wird die Einhaltung der Grundsätze des IPS gefordert. Verfahren und Methoden des IPS sind in der Broschüre »Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes« beschrieben.
In dieser Broschüre ist auch der Fragebogen zu finden, der ab sofort bei Betriebs- und CC-Kontrollen ausgefüllt im Betrieb vorliegen muss.
Ansprechpartner LfULG:
Anke Hoppe
Telefon: (035242) 6317320
Anke.Hoppe@smekul.sachsen.de
Dr. Michael Kraatz
Telefon: (035242) 6317302
Michael.Kraatz@smekul.sachsen.de
- Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (*.pdf, 0,42 MB)
- Die allgemeinen Grundsätze – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation (*.pdf, 5,69 MB)
- Schaderregerauftreten in engen Getreidefruchtfolgen in Sachsen Projekt des LfULG
- Weizensteinbrand bei Winterweizen, Wintertriticale und Dinkel
- Ährenfusariosen und Mykotoxine in Winterweizen und Wintertriticale
- Beifußblättrige Ambrosie (*.pdf, 1,17 MB) eine Pflanze mit Allergiegefahr
- Unkrautbekämpfung (*.pdf, 74,77 KB) im Grünland