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Pflanzenschutz – Hinweise und Empfehlungen

Anwendung integrierter Pflanzenschutz (IPS)

Der integrierte Pflanzenschutz ist für Landwirte und Gärtner ein wertvolles Instrument, um negative Auswirkungen von Schadorganismen einzudämmen und Ertrag und Qualität des jeweiligen Erntegutes zu sichern. Im Pflanzenschutzgesetz wird die Einhaltung der Grundsätze des IPS gefordert. Verfahren und Methoden des IPS sind in der Broschüre »Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes« beschrieben.

In dieser Broschüre ist auch der Fragebogen zu finden, der ab sofort bei Betriebs- und CC-Kontrollen ausgefüllt im Betrieb vorliegen muss.

Ansprechpartner LfULG:

Anke Hoppe
Telefon: (035242) 6317320
Anke.Hoppe@smekul.sachsen.de

Dr. Michael Kraatz
Telefon: (035242) 6317302
Michael.Kraatz@smekul.sachsen.de

 
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