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Grundsätzlich sind alle Lebensmittelbetriebe registriert oder zugelassen

Grundsätzlich müssen Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, von den zuständigen Behörden - in Sachsen sind das die Landesdirektionen - zugelassen werden.

Die Unternehmen erhalten eine Zulassungsnummer. Die Zulassungsnummer des Unternehmens, welches letztlich das Lebensmittel für den Einzelhandel abpackt, ist auf der Verpackung angegeben. Im Internet sind diese Zulassungsnummern veröffentlicht.

Die Zulassung wird erst nach einer Überprüfung durch die Behörde erteilt, die sicherstellt, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Hygiene in der Fleischverarbeitung (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Hygiene in der Fleischverarbeitung (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

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