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Tierzuchtbehörde

Das bestehende Tierzuchtgesetz ist am 25. Januar 2019 in Kraft getreten und dient der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der EU und den ergänzenden Regelungen zur Verordnung 2016/2012 des EU Parlamentes und des Rates vom 8.6. 2016. Eine weiter wichtige VO ist die  Tierzuchtdurchführungsverordnung vom 13. Juli 2021. Auf Grundlage der EU Tierzuchtverordnung vom 08.06.2016, wird das Tierzuchtrecht innerhalb der EU einheitlich geregelt.

Die Durchführung von Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ist seit 2014 keine staatlich-hoheitliche Aufgabe mehr. Dessen ungeachtet besteht weiterhin die Möglichkeit, Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung staatlich zu fördern. In Sachsen ist dies geregelt über die Förderrichtlinie Tierzucht vom 30. Juni 2015 die zuletzt durch die Richtlinie vom 1. Januar 2020  geändert worden ist. Gegenstand sind die Förderung der Durchführung von Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung, die Zuchtbuchführung, Zuchttierschauen, die Haltung existenzbedrohter Rassen und die Merkmalserfassung zu Verbesserung von Gesundheit und Robustheit (GAK-Fördergrundsatz).

Die Tierzuchtbehörde ist weiterhin zuständig für die Überwachung und Kontrolle der Rechtsverordnungen von EU, Bund und Land. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Kontrollkonzeptes, welches inhaltlich auf Bundesebene abgestimmt ist.

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