Fischfang ohne Fischereischein an Angelteichen
Für den Fischfang mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen bedarf es keines Fischereischeins, wenn der Anlagenbetreiber Personen ohne Fischereischein
- über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt oder
- einen Inhaber eines Fischereischeins gemäß § 20 mit diesen Aufgaben beauftragt.
Soll die bewirtschaftete Anlage in diesem Sinne betrieben werden, hat der Anlagenbetreiber dies der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
- Informationen zum Angeln ohne Fischereischein (*.pdf, 0,39 MB)
- für Chemnitz - Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG
- für Königswartha - Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG
- für Köllitsch - Formular Vorhabens-Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 SächsFischG
Alle dargestellten Hinweise, Formulare etc. versendet die Fischereibehörde auf Anfrage auch in Papierform.
Interessierte Angelkunden informieren sich bitte in ihrer Region, wo sich bewirtschaftete Anlagen befinden, die das Angeln ohne Fischereischein anbieten.
Die Fischereibehörde erteilt dazu aus Wettbewerbsgründen keine Auskünfte.