Aktueller Pflanzenbaurat vom 19.07.2018

19.07.2018

Pflanzenschutz

Zuckerrüben – auf pilzliche Blattflecken kontrollieren

Das Infektionsrisiko für Blattkrankheiten in den Zuckerrüben ist derzeit noch verbreitet gering. Feuchtwarme Witterung ist für die Entwicklung von Cercospora optimal und kann zu einer schnellen Ausbreitung im Bestand führen. Örtlich wurde weiterer Cercospora-Befall in geringem Umfang nachgewiesen. Zur Bekämpfungsentscheidung ist bis zum 31. Juli der Richtwert von 5 % befallene Blätter zu Grunde  zu legen. Die Anzahl der befallenen Blätter setzt sich aus der Summe befallener Blätter mit Cercospora-Blattflecken, Echten Mehltau, Ramularia und Rost zusammen.

Ergänzend zu den Bonituren sind die auf Wetterdaten basierenden Prognosemodelle CERCBET 1 und CERCBET 3  unter www.isip.de eine wichtige Unterstützung der Bekämpfungsentscheidung.  Derzeit wird vom Modell für große Teile Sachsens der Aufruf zur Feldkotrolle ausgewiesen.

 

Kartoffeln – Zur Abreife Knollenschutz beachten

In den Kartoffelbeständen treten verbreitet Blattflecken und Abreifeerscheinungen die nicht-parasitär sind,  sowie auch sekundäre Schwächepilze wie Alternaria, Colletotrichum und Verticillium auf.  Der Krautfäule-Infektionsdruck ist nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau. Wenn das Krautwachstum abgeschlossen ist, sollten bei den noch nötigen Folgebehandlungen nur noch Kontaktfungizide eingesetzt werden.

Gebietsweise sind die Kartoffelbestände durch die anhaltende Trockenheit in ihrer Entwicklung sehr weit fortgeschritten. Sobald in den Kartoffelbeständen die unteren Kartoffelblätter beginnen gelb zu werden und kein Krautwachstum mehr stattfindet, steht der Schutz der Knollen vor Braunfäule im Vordergrund. Um die gebildeten Tochterknollen im Boden vor Krautfäuleinfektionen zu schützen, sollte ca. 8 bis 10 Tage vor der Krautbeseitigung die Abschlussspritzung mit einem sporenabtötenden Mittel (z. B. Ranman, Shirlan, Winby, Terminis o. a.) durchgeführt werden.

Die Maßnahmen der Krautabtötung sollten frühestens mit beginnender Abreife der Kartoffel erfolgen. Sie wird  durchgeführt um bei wüchsigen Bedingungen die Bildung von Übergrößen zu vermeiden (einheitliche Fraktionsgröße, Schalenfestigkeit, Verminderung der Knollenfäule), den Erntetermin zu erleichtern und bei Pflanzkartoffeln vor allem die Virusabwanderung vom Kraut in die Knolle zu verhindern. Zugelassen sind drei Mittel (Reglone, Shark und Quickdown) für die chemische Krautabtötung. Hohe Wassermengen von 300-800 l/ha je nach Präparat sind erforderlich, deshalb sollte Betauung am frühen Morgen genutzt werden. 

Dr. Michael Kraatz

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