Aktueller Pflanzenbaurat vom 05.04.2018

Pflanzenschutz

Die einsetzende Erwärmung ab der 14. Kalenderwoche bewirkte einen weiteren Zuflug und die Besiedlung der Rapspflanzen durch die Rüsselkäfer und zunehmend auch durch Rapsglanzkäfer. Insbesondere dort, wo bisher noch keine Insektizidmaßnahmen erforderlich waren sollten umgehend intensive Befallskontrollen auf Rapsschädlinge erfolgen. Der größte Schaden durch den Rapsglanzkäfer entsteht während des Knospenstadiums. Entscheidend für eine Rapsglanzkäferbekämpfung ist der Befall an den Pflanzen.

Schad-
erreger
Überwachungs- bzw.
Bekämpfungstermin
Bekämpfungs-
richtwert
Raps- Bestand wüchsig  
glanz- BBCH <55 >8 Käfer/Haupttrieb
käfer BBCH 55 – 59 >10 Käfer/Haupttrieb

Bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte sind dann gezielte Bekämpfungsmaßnahmen zu empfehlen. Dabei sollten unbedingt die Bienenschutzbestimmungen auch bei der Kombination einer Insektizidmaßnahme mit einer Maßnahme zur Wachstumsregulierung beachtet werden (z.T. Veränderung der Bienengefährlichkeit).

Für die Nutzung des Prognosemodells SkleroPro zur Prognose der Weißstängeligkeit in Raps ist die schlagspezifische Erfassung des BBCH-Stadiums 55 erforderlich. Dieses Stadium ist erreicht, wenn bei 50 % der Pflanzen auf einem Schlag die Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar sind.  Das heißt, dass der Blütenstand die Blattebene überragt hat und sich die Einzelblüten voneinander trennen, aber noch geschlossen sind.

Dr. Michael Kraatz

Pflanzenbau

Gülle im Frühjahr ins Getreide fahren

Durch die Novellierung der Düngeverordnung werden die Gülleausbringmengen auf Ackerland im Herbst weiter reduziert, um damit das potenzielle Nitrataustragsrisiko zu senken. Möglich ist die Gülleausbringung weiterhin zu Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldgras. Bei Wintergetreide ist die Ausbringung der Gülle nur noch zu Wintergerste (nach Getreidevorfrucht) erlaubt, sodass der Flächenanteil, auf der die Gülle im Herbst ausgebracht werden kann, nahezu um den Anteil der Wintergetreideflächen verringert wird. Darüber hinaus wird die maximal mögliche Herbstgabe von 80 auf 60 kg Gesamt-N/ha und von 40 auf 30 kg NH4-N/ha reduziert.

Diese Entwicklung haben wir zum Anlass genommen, die Landwirte dabei zu unterstützen, Gülle gezielt für die Frühjahrsdüngung zu Wintergetreide einzusetzen und effizient zu Beginn der Vegetationsperiode zu nutzen. Die Güllegabe konzentriert sich dann nicht nur auf Kulturen wie Mais, Sommergetreide und Grünland, sondern erweitert sich auf Wintergetreideflächen, wodurch eine gleichmäßigere und effizientere organische Frühjahrsdüngung erzielt wird, aber auch N-Austräge vermindert werden können. Eigene Versuche und Demonstrationen haben gezeigt, dass die Applikation von organischem Flüssigdünger zur ersten Gabe im Wintergetreide meist unproblematisch verläuft. Aufgrund meist geringer Arbeitsbreiten der Applikationstechnik erfolgt im Wintergetreide die Düngung oft nicht durch Befahren der Leitspuren, sondern des Bestandes. Dies erfordert gute Befahrbarkeitsbedingungen der Flächen. Zu einem so frühen Entwicklungsstadium der Pflanzen, ist kaum mit Schäden zu rechnen. Die Ausbringung sollte mit Schlitztechnik erfolgen, da diese im Vergleich zum Schleppschuh und Schleppschlauch die geringsten Ammoniakemissionen zeigte. Zur zweiten Gabe muss auf einen frühen Ausbringzeitpunkt (zwischen EC 25 und EC 29) im Getreide geachtet werden, wobei das frühe Entwicklungsstadium vorzuziehen ist. Auch hier ist es wichtig, nicht bei zu feuchten Bodenbedingungen zu düngen.

Eine teilweise heterogene Entwicklung der Bestände bei organischer Düngung kann bei der zweiten Gabe (mineralisch) mit Hilfe des N-Sensors ausgeglichen werden.

LfULG, Heiko Gläser & Dr. Nicole Seidel Beratungsgesellschaft KBD-Sachsen UG

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