Weiterbildungsprogramm
Organisatorische Festlegungen für die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma und deren Außenstelle in Karsdorf (StFR)
- I. Die im Fortbildungsprogramm 2012 ausgewiesenen Weiterbildungsveranstaltungen können aus organisatorischen und fachlichen Gründen in Absprache mit dem SMUL von der StFR verändert oder ergänzt werden, das ist auch in Einzelfällen bei festgelegten Terminen möglich.
- II. Für die im Programm aufgeführten Fortbildungen erhalten die Dienststellen in der Regel 6 - 8 Wochen vor Beginn der einzelnen Veranstaltungen Einladungsflyers mit dem konkreten Seminarprogramm. Die Angebote für die DV-Seminare werden insgesamt an alle Dienststellen über die Fortbildungsbeauftragten als konkrete Lehrgangsangebote herausgegeben. Die Lehrgangsteilnehmer werden anschließend bei der StFR angemeldet.
- Die Anmeldung erfolgt durch Rücksendung der auf dem Einladungsflyer dafür vorgesehenen ausgefüllten Spalte »Rückmeldung« der StFR über die Fortbildungsbeauftragten. Kommt das Seminar aufgrund ausreichender Anmeldungen zustande, erhalten die vorgesehenen Seminarteilnehmer ca. 2 – 3 Wochen vor dem Durchführungstermin eine Anmeldebestätigung (mit Seminarprogramm, Teilnehmerliste und Anfahrtsskizze). Aus inhaltlichen und methodischen Gründen ist die Teilnehmerzahl bei einzelnen Veranstaltungen begrenzt. Sollte eine Anmeldung aufgrund zu hoher Nachfrage oder Ausfall der Veranstaltung mangels Teilnehmerzahl oder sonstigen Gründen nicht berücksichtigt werden können, erhalten die bereits angemeldeten Teilnehmer1) darüber eine Information.
- Die StFR stellt den Teilnehmern aus dem Geschäftsbereich des SMUL in Reinhardtsgrimma und Karsdorf amtlicherseits Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung und erstattet auf Antrag die notwendigen Fahrtkosten nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostenrechts unter Vorlage der notwendigen Fortbildungsreisegenehmigung des/der zuständigen Vorgesetzten.
Für Teilnehmer anderer Geschäftsbereiche der Sächsischen Verwaltung sowie der LRÄ und Kreisfreien Städte und Kommunen werden die Kosten (ggf. einschließlich der möglichen Teilnahmegebühr) von den jeweils entsendenden Dienststellen übernommen. - Um den Teilnehmern der DV-Seminare ein bedarfsgerechtes und ressortbezogenes Trainingsangebot unterbreiten zu können und zugleich auch einen angemessenen Seminarerfolg zu gewährleisten, sollten die Teilnahmevoraussetzungen bei der Anmeldung besonders berücksichtigt werden. Die StFR hat im Zusammenhang mit der Bedarfserhebung für 2012 den einzelnen Dienststellen detaillierte Inhaltsbeschreibungen für die angebotenen Seminartypen zugeleitet. Wir bitten die Teilnehmer, sich diesbezüglich vor Anmeldung bei ihren Dienststellen zu erkundigen oder diese im Intranet abzurufen.
1) Unter dem Begriff »Teilnehmer« werden sowohl weibliche als auch männliche Personen verstanden.
