Amt für Großschutzgebiete
Zum 1. August 2008 wurden Sachsenforst für vier der bedeutendsten sächsischen Schutzgebiete die Aufgaben als Amt für Großschutzgebiete übertragen.
Für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain obliegen Sachsenforst damit wichtige Aufgaben als Naturschutzfachbehörde.




